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Æ OSS.
Capitulation zu Pferdt, von Ihrer K. M:t hochstelligster
eigenhändig unterschrieben *).
Wir Gustaf Adolph von Gottes Gnaden etc., thun kund hiemit,
dass Wir fur Unsern Obristen über ein Regiment Cuirassier bestellt
und angenommen, thun auch in Kraft dieses den wohlgebor nen,
Unsern Obristen über ein Regiment Hoch-Deutscher Soldaten zu Fuss
und besonders lieben Adolph Dietrichen, Baronen von Elfern, also
dass er Uns zu gut zwölf Companien, jede von
einhundertfünfundzwanzig Reutern, deren jeder mit einem guten Pferde samt aller
Zubehör, nebst zweien guten Pistolen und einem Seitengewehr, wie
auch Rück- und Bruststück versehen sei, werben, richten und in
Unsern Diensten führen und commandiren solle. Wann nun die
Companien in jetztgedachter Bereitschaft in der Musterung (darzu
Wir ihnen hiermit die Commenterei Sonnenburg und Amt Seeden,
als einen gewissen Lauf- und Musterplatz ernennen) befinden
werden, so wollen Wir ihnen einen gewissen Tractament monatlichen
(so zu dreissig Tage gerechnet) dem Rittmeister 250 Rlh., dem
Lieutenant 90 Rth., dem Cornet 70 Rth., dem Quartiermeister 40 Rth.,
3 Corporalen jedem 25 Rth., auf 3 Trompeter 60 Rth., auf einen
Musterschreiber, Balbierer, Schmidt und Sattler, jedem insonderheit
15 Rth., und dann auf einen Reuter monatlich 11 Rth., dabeinebens
dem Rittmeister auf einen Wagen, dem Lieutenant und Cornet auf
einen Wagen, und dann auf die ganze Companie einen Wagen, auf
jeden 40 Rth., aus Unserer König|. Kammer entrichten und
bezahlen lassen. Dem Rittmeister wollen Wir in der Musterung 6 Pferde,
dem Lieutenant 4 Pferde, dem Cornet 4 Pferde, Quarlierincister 2
Pferde, und dann einem jeden Reuter 1 Pferd gut thun.
Nach geschehener Musterung soll von einem jeden Uns und
dem Cornets der Eid allermassen, derselbige ihnen von Unsern
Com-missarien, so vorgehalten werden, geleistet, und auf das ganze
Regiment ein Monat Sold gegeben werden, wie sie sich dann alle
Monat regiments- und truppenweis sich mustern zu lassen schuldig
sein sollen.
Da nun im Fall einem Reuter in Unsern Diensten sein Pferd
sollte geschossen werden oder bleiben, wollen Wir ihm drei Monat
dafür gut thun, dergestalt dass er zwei Monat sich jederzeit mit
seinem Gewehr und Rüstung bei der Companie präsentire, zum
dritten Monat aber mit einem guten Pferd stoffiret sei. Wofern auch
*) Efter en copia i Riksarkivet (Oxenstj. Sam\.V
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