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— 275 —
21 Unter-Rottmeistern, jedem . . 31 Rth.
. 90 gemeinen Soldaten, jedem . . 3 Rth.
4 Musterjungen, jedem.....2 Rth.
14 Passevolanten, jedem .... 2 Rth.
Im übrigen, der Gewehr, Waffen, Fahnen, Tractaments und
Abzugs halber, wollen Wir ihn, Capitain, und seine Officiere zu al*
ler und jeder Zeit Unsern alten geworbenen Deutschen Soldaten
gleich halten, und so in währenden ihren Kriegsdiensten einer oder
der andere von besagter Companie von dem Feinde redlich
gefangen oder sonsten gelähmt oder untüchtig gemacht würde, sie nach
jedes Condition und Verhalten mit.Ranzon oder Auswechselung
auslösen, und einen solchen Beschädigten, so er in Unseren Landen zu
bleiben gemeint wäre, mit nothdürftigem Unterhalt die Zeit seines
Lebens versorgen, da er aber weiter ziehen wollte, mit einem Pass
und ehrlichem Zehrpfennig gnädigst verehren lassen, und endlich
da Wir solches Volkes Dienst nicht weiters begehrten, und sie
gnädigst abdanken wollten, wollen Wir ihm, Capitain, und seinen Officieren
und Soldaten den vollen Rest ihres Verdienstes und Abrechnung zu
Genügen bezahlen, und über das einen halben Monat Sold zum
Abzug gnädigst entrichten, so auch solche Abdankung in Schweden
geschähe, sie auf unseren Schiffen nac|l Deutschland führen lassen.
Alles bei Unseren Königl. Worten, kraft dieser unter Unsrer eigenen
Hand und vorgedrucktem Secret befestigter Capitulation. Geschehen
bei Werben den 1 Augusti anno 1631.
Gmtavus Adolphus.
(L. S.).
Dass diese Copia mit dem rechten Original
von Wort zu Wort concordiret, geb ich in
Man-gelung eines Notarii unter meiner eigenen
Handsubscription und angebörnem Petschaft hierüber
Zeugniss. Actum Kaufbeuren den 15/25 Maji
1634.
Gfr. Holzmüller.
Obrist-Lieutenant.
Jß »93.
Juraraent für die Officiere *).
Wir geloben und schwören, dass wir dem Durchlauchtigsten,
Grossmächtigsten etc. und der Cron Schweden treu und gewärtig
*) Efter Tyska och lae. fteglstr. fol. 141«
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