- Project Runeberg -  Arkiv till upplysning om svenska krigens och krigsinrättningarnes historia / Tredje bandet /
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— SI 385 —

auch dass im Nothfall mehr Rossmühlen in der Stadt angerichtet
werden.

10.

Die Schiff- und Landfuhren, so dem Provianthause wirklich
in-serviren, solien zu keinem anderen Gebrauche abgefordert oder hin«
weggenommen werden.

11.

Den Königlich Schwedischen Classoriis und Officieren soll durch
Patenta anbefohlen werdeil, den Stettinschen Proviantschifien und
Wagen alle Förderung und Hülfe, auch Schutz und Geleite vor
feindlicher Gefahr, See- oder Landraub zu thun.

12.

Die wirkliche Provision und Gebrauch des Provianthauses gehet
an von dem 23 Martii dieses 1631 Jahres, und soll 3 Monate lang
obbesagter Massen zum Versuch vorgestanden und versorget werden.

Giebt Gott auch Gnade, dass inmittelst Friede wird, und
Garnison in Stettin verbleibt, cessirt auch damit alsfort das
Provianthaus und desfalls ausgereichte Verwaltung. Würde aber die
Garnison länger als 3 Monate continuirt und es befände sich, dass auf
solche Weise mit dem Proviant man nicht fortkommen könnte, soll
alsdann von Ihr. Kön. Maj:t Deputirte und einem ehrenfesten Rath
dieser Stadt, welcher auf sich genommen hat Roggen (?) wider
Erstattung des Provianthauses zu versorgen wegen anderer Mittel
trac-tiret und geschlossen werden.

13.

Von dem Tage an, da die Garnison aus dem Provianthause ztr
versorgen angefangen wird, hört wiederum die Lehnung gänzlich auf.
Actum Stettin den 23 Martii 1631.’

In Abwesenheit hochgedachter I. Kön. Maj:t meines gnädigsten
Königs und Herrn, und auf Dero gnädige Ratification hat dieses um
mehrer Sicherheit halber I. K. M. am Fürstlich Pommerschen Hofe
bevollmächtigter Legat mit seiner Subscription bestätigen wollen.

Carl Banér.

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