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Vi kunna ej underlåta att titi närmare belysning om
ej mindre omfånget af läroämnen än regleringen om
undervisningens gång vid kathedralskolan i "Wiborg, här
producera följande af konsistorium derstädes uppgjorda
Project zur Einrichtung der Wiburgischeu
Schule.
So wenig als dieses Consistorium sich befugt erachtet
bei der Einrichtung der aus hoher Kayserl. Gnade allhier
anzuordnenden Schule die ehemaligen bei vorigem
Gymna-sio allhier gewöhnlichen und in allen Schulen des
Grossfürstenthums Finnland eingeführten Verfassungen gänzlich
aus den Augen zu setzen; so unumgänglich hat es
gleichwohl nöthig befunden bei veränderten Zeiten und
Umständen in einigen Stücken von den gewohnten und in
alten Zeiten auch allhie gebräuchlichen Verfassungen
abzuweichen.
Ihro Kayserl. Majestät eigener Ukase zu Folge sind
von uns Classen eingerichtet, an der Zahl fünf, in deren
ersten der Rector und Conrector, in der zweiten der
Sub-rector und Subconrector, in der dritten der Sprachmeister,
in der vierten der Collega und in der fünften der
Schreib-und Rechenmeister seine Anweisung bekommt.
Wenn sich die Docentes bei unserer neuen Schule
nur nach dem Captu unserer Schüler, die kein russisch
können, accommodiren, so scheint die deutsche Sprache
dagegen zum allgemeinen Gebrauche dienlicher zu sein.
Um desto besser der Zeit wahrzunehmen, ist von uns
beliebt den Anfang der täglichen Schularbeit um 7 Uhr
festzustellen, und das Ende um 11 Uhr, und Nachmittags
von 1 bis 5 Uhr, da denn i den Classen, wo zwei
Docentes sind, dieselben sich jedesmal ablösen können.
Alle Discentes, die es nicht im Vermögen haben, sind
in unserer Schule vor Ausgaben frei; diejenigen aber, die
es thun können, bezahlen für Introduction 1 Rub., für
Schulgeld 25 Kop. quartaliter und für ein Testimonium 1
Rubel.
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