Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Zwei Handschriften des Fuero von Sobrarbe in nordischen Bibliotheken. Von Konrad Haebler, Dredsen
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Bestimmungen, méist nur zwölf, gelegentlich aber bis zu neunzehn, die
mehrfach von den folgenden deutlich getrennt, manchmal sögar ausdrücklich als
primer Fuero, oder als Fuero antiguo bezeichnet werden. Auf diese folgt
dann, beginnend mit einer Verordnung des Königs Sancho el Fuerte von
Navarra von 1230, die als einziges von allen Gesetzen in lateinischer und
in spanischer Sprache überliefert ist, die Sammlung der Gesetze von Navarra,
die im wesentlichen denselben Inhalt hat, wie der Fuero general de Navarra,
die aber entweder überhaupt keine Einteilung aufweist, oder aber abweichend
von dem Fuero general nur in titulos, oder ohne titulos in siebenoder acht
Bucher eingeteilt ist. Das Merkwürdige ist, dass bis jetzt fast jede
Handschrift dieser Gruppe, die mir bekannt geworden ist, eine eigenartige
Anordnung der Gesetze aufweist, sodass sie also niemals von einer gemeinsamen
Vorlage abgeleitet werden können. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass
eigentlich also höchstens die kleine Gruppe der gesondert überlieferten
Gesetze als Fuero de Sobrarbe bezeichnet werden dürfte. Nun sind zwar
diese Gesetze fast alle auch in dem Fuero general zu finden, sie sind aber
dort nach sachlichen Gesichtspunkten in den verschiedensten Abschnitten
verstreut, sodass ihre Zusammengehörigkeit durchaus nicht zu erkennen ist.
Da nun die Stockholmer Handschrift zu der ersterwähnten Gruppe gehört,
die in den offiziellen Drucken als Fuero general de Navarra bezeichnet wird,
so müsste sie streng genommen auch mit diesem Titel bezeichnet werden.
Der Codex hat mancherlei Schicksale durchgemacht. Die ursprüngliche
Handschrift bestand wohl aus 14 Lagen zu 8 und einer Lage von 6 Blått,
denen 9 Blatt mit dem Index rubricarum vorausgehen. Die Lagen trugen
ursprünglich sämtlich Kustoden auf dem unteren Rande des letzten Blattes
in horizontaler Schrift; sie sind nur durch Beschneiden teilweise angeschnitten,
teilweise ganz verloren gegangen. Dasselbe gilt für die Blattzählung; sie
beginnt merkwtirdigerweise erst auf dem zweiten Textblatt mit i und reicht
bis Blatt cxi; bis Blatt xxvij sind die Zahlen in rote Vierecke eingeschlossen,
die später weggelassen sind. Eine weitere Zählung ist in der "Weise
angebracht, dass in oder unter der Mitte des äusseren Blattrandes von Buch ij
ab die Nummer des Buches angegeben ist; auch diese Zahlen sind in
Vierecke eingeschlossen, die aber nur mit der Tinte der Schrift ausgeführt sind.
So weit ist das Manuskript durchgängig von ein und derselben sehr
gleichmässigen und sehr gut lesbaren Hand in zwei Spalten von je 28 Zeilen
geschrieben. Rubrikzeichen und Initialen sind abwechselnd rot und blau
ausgeführt, wobei die Initialen stets von bescheidenem Gerank in der
entgegengesetzten Farbe begleitet sind. Nur die erste Initiale ist etwas grösser und
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