- Project Runeberg -  Nordisk tidskrift för bok- och biblioteksväsen / Årgång XX. 1933 /
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(1914-1935)
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Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Zwei Handschriften des Fuero von Sobrarbe in nordischen Bibliotheken. Von Konrad Haebler, Dredsen

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KONRAD HAEBLER

schriften des Fuero general unmittelbar auf den Fuero antiguo zu fölgen
pflegt. An diese schliesst sich eine zweite Abschrift des Erlasses Alfonso’s I.
für Tudela, der aber hier in einer Weise erweitert ist, die höchst bezeichnend
ist für die Art und Weise, in der die umfänglicheren Fueros ihre of t
befremd-liche Form erhalten haben. Auf das Privileg von 1117 hatte Alfonso I. 1127
eine weitere Vergünstigung fölgen lassen, die als Tortum per tortum bertihmt
geworden ist. Dieses Privileg ist in der Handschrift unter Weglassung des
Anfangs und des Endes so mit dem von 1117 vereinigt worden, dass beide
nur eine einzige Urkunde zu bilden scheinen. Wenn dieser das Datum des
ursprünglichen Privilegs von 1117 gegeben wird, so ist das ja historisch
unrichtig; es ist aber lehrreich für die Art und "Weise, in der die Fueros
wuchsen: die neuen Verleihungen wurden vielfach nicht als solche am Ende
angefügt, sondern sie wurden an geeigneter Stelle in das ursprüngliche
Dokument eingeschaltet, so dass sie bereits als Bestandteile von diesem
erschienen.

Ich erwähnte schön, dass die Handschrift die Handzeichen der Könige
in figur a wiedergibt. Dasjenige Alfonsos I. ist bekannt: ein Kreuz in
liegen-dem Rechteck. Auch die Königin Margarethe, Gemahlin von Garcia Ramirez,
und deren Oheim, der Graf von Pertica, der Tudela als Lehen von Alfonso
I. erhalten hatte, sind durch Kreuze von verschiedener Form vertreten. Auf
die Liste der Zeugen fölgen aber die Handzeichen der Könige Garcia (Ramirez
f 1150), Sancho (el bueno oder el sabio, f H94) und Sancho (el fuerte f 1234),
und dabei wird jedes Mal hinzugefügt: qui in eleuatione sua forum iurauit
et confirmauit. Hieran schliesst sich als cap. 48 der Judeneid, der ja auch
in fast allen Handschriften des Fuero general de Navarra enihalten ist.
Trotz-dem scheint das Formular ursprünglich katalanischen Ursprungs gewesen zu
sein, wenigstens findet sich eine sehr ähnliche Fassung des Judeneides in
lateinischer Sprache in den fori Aragonum und trägt dort die Unterschrift:
Datum Gerundae, IV, Kal. Martii era 1179 (1141). Das Formular ist mit
drei kleinen Abbildungen versehen, von denen sich Andeutungen auch in
anderen Handschriften finden. Damit endet der Fuero. Es fenlen also die
Genealogien der Könige von Navarra und des Cid. Stattdessen fölgen die
obenerwähnten Auszüge aus dem späteren Fuero von Tudela, mit denen die
Handschrift schliesst. Es zeigt sich also, dass sie trotz mancher
Überein-stimmungen keineswegs mit dem Fuero von Sobarbe-Navarra identisch,
sondern ein durchaus selbständiger Fuero ist, und dass sie das Problem des
Fuero von Sobarbe in einer überraschenden Weise löst. Dafür, dass sie
dem XVI. Jahrhundert im Gegensatz zum Fuero general de Navarra als Fuero

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