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PALT, LEHMANN
in sinu servare vidit. Qui nosse volens, quid ex alia parte esset, mox ut hostiani
vertit, agn ii 111 in ea oonspexit, quam rursus regirans vidit (in ea) quasi p(er vitrum
Christum) in eruce.
Die nun beginnende 1. Kolumne Rückseite ist sehr viel schlechter
erhallen. Immerhin konnte ich auf den ersten 4 Zeilen den bis ’concubinam’
reichenden Schluss von Dist. IX cap. 3 einigermassen erkennen und vom
Folgenden soviel sehen, dass ich die Texte als Auszüge aus Dist. IX cap.
6; Dist. MI cap. 2, 3, 4, 9 zu bezeichnen vermag.
Zur Innenvcrklebung des hinteren Holzdeckels von C 40 (Perg. 68 Rl.
16,5 X 11 cm, König Waldemars Ji’itisclies Gesetzbuch, Abschrift saec. XIV in)
hat ein Pergament-Blatt saec. XII ex. gedient, von dem etwa 11X17 cm mit
je 1 Va Kolumnen und je 45 Zeilen auf dem Bekto und Verso erhallen sind.
Die kleine abkürzungsreiche Schrift ist jetzt nur schwer zu entziffern, da der
Text auf der Vorderseite etwas, auf der Rückseite stark gelitten hat.
Immerhin konnte ich vieles lesen und erkennen, dass es sich um Scholien zu der
Ovidianischen Ibis und zwar zu v. 397—573 handelt. Es gibt keine
vollbefriedigende Veröffentlichung auf Grund derer man den Stockholmer
Text ohne weiteres einreihen könnte. Das Meiste und Beste hat R. Ellis in
seiner Ausgabe »P. Ovidii Ibis» (Oxford 1881), S. 43 ff.1 geliefert. Da er aber
darauf verzichtet, die Scholien aller ihm bekannten Handschriften
wiederzugeben, und gerade aus den Codices, denen der Holmiensis nahesteht,
vieles fortgelassen hat, kann der Abdruck der Stockholmer Scholien bis
zu einer Neubearbeitung der Ibisscholien verschoben werden. Nützlich
würde diese sein können; denn m. E. hat man die Scholien zu rücksichtslos
als fast unbrauchbar beiseite geschoben. Sie haben zum mindesten ein
starkes literarisches, gelehrtengeschichtliches Interesse insofern, als sie eine
Menge von Zitaten lateinischer Verse unbekannten Ursprungs, wenn auch
unter dem Namen bestimmter griechischer oder römischer Poeten, bietet
und es noch nicht völlig geklärt ist, ob diese samt und sonders die
Erfindungen eines frechen Fälschers oder doch z. T. die Lesefrüchte eines
Gelehrten sind, der das eine und andere uns unbekannte Stück antiker
Dichtung gelesen hatte.
1 Vgl. dazu J. Geffcken, Die Kallimachoszitale der Ibisscholien; in: Hermes, XXV (1890 ,
S. 91 FI.
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