Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Résumé: Die schwedische Zentralregierung in ihrer Entwicklung zur kollegialen Organisation am Anfang des 17. Jahrhunderts (1602—1634)
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
XI
RÉSUMÉ
gericht sondera Kriegsrat genannt und erhält eine administra-
tive, nicht aber eine richterliche Stellung. Über das gegen-
seitige Verhältnis zwischen den Kollegien sind nähere Bestim-
mungen nicht getroffen, aber die Voraussetzung ist, dass sie,
jedes für sich, mit dem Könige in direkter Verbindung stehen
und seine Befehle zur Vollziehung bringen sollen, so dass also
die Kanzlei den übrigen Kollegien nicht übergeordnet, sondern
nebengeordnet ist.
Für die Arbeitsthätigkeit der Kollegien werden gemeinsame
Vorschriften erlassen. Ausser den Kollegien werden mehrere un-
abhängige zentrale Amtsorgane genannt: der Reich s(hof)-
marschall für die Hofverwaltung, der Reichszeugmeister, der
Reichsstallmeister und der Reichsjägermeister, von denen
die beiden letztgenannten gleichzeitig Hoffunktionäre und Reichs-
beamte sind. Neu in Bezug auf verschiedene Details, wenn
auch nicht hinsichtlich der Prinzipien, sind mehrere Vorschriften
über die regelmässige Erstattung von Rechenschaftsberichten
seitens der Beamten, und zwar verleihen diese Vorschriften,
buchstäblich genommen, den Beamten eine ziemlich selbstän-
dige Stellung dem Könige gegenüber. Für solche Fälle, wo der
König nicht persönlich das Reichsregiment ausüben kann, schreibt
die Regierungsform vor, dass dasselbe von allen fünf hohen Reichs-
beamten zusammen, als einem Kollegium, geführt werden solle;
jedoch schon von Anfang an hielt der gesamte Reichsrat, der
beim Tode Gustav Adolfs das Reich regierte, nach wie vor
regelmässig seine Zusammenkünfte ab und nahm, neben den
Reichsbeamten, an den Beschlüssen teil, obwohl dies keines-
wegs in der Regierungsform beabsichtigt war.
Diejenigen auf die Zentralregierung bezüglichen Fragen,
welche Gustav Adolf nicht in Angriff genommen hatte, lässt
die Regierungsform ungelöst. Es lässt sich nicht, wie man
bisweilen gemeint hat, von ihr behaupten, sie habe an und für
sich der Regierung ein aristokratisches oder bureaukratisches
Gepräge verliehen. Sie hat vielmehr innerhalb des Rahmens
einer festen Beamtenorganisation dem König freien Spielraum
zur persönlichen Ausübung des obersten Reichsregiments gelassen.
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>