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§. 20.
Die wichtigste Würckung, welche des H.
v. W. in Copenhagen gethane Vorschläge
unter andern nach sich gezogen, war diese, daß die
Mißion, welche sich, wie oben erinnert worden,
nicht weiter als auf Lappland und Finmarcken
bishero erstrecket hatte, nunmehro auch auf
die Nordlande und das Amt Druntheim
folglich über den gantzen Köl-Felsen
erweitert ward. Der 12. Januar. 1720.
war der Tag, an welchem der König dem
Mißions Collegio, nach Anleitung seines
desfals gethanen allerunterthänigsten Vorschlages,
hierzu eine neue Ordre, und Instruction
beylegte, und in selbiger nicht nur
den Inhalt der vorhin unter dem 19. April
1715. für Finmarken ertheilten Instruction
dahin wiederholte und erneuerte, daß alles
dasjenige, was darin sowohl in Hinsicht auf die
Lappen und Finnen selbst, als auf die
ihrentwegen ertheilte Anweisungen,
Begnädigungen, Freyheiten und Vollmachten,
befohlen̄ und angeordnet worden, in allen
seinen Punckten und Articuln auch auf diese
Nordlandische und im Amte Druntheim
anzulegende Mißion gezogen und hingeführet
werden solle; sondern auch befohl, daß die
Semingaristen welche das Collegium zu dieser
erweiterten Mißion allhier annehmen würden,
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