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330 1573. 7. og 30. Sept. Nr. 20.
dem nemblichen bescheide, das solche befreiunge nicht weitter
als auf ihrer, der von Dantzigk, eigen schief und gutter soll
verstanden werden. Wie sie dan zu verhutunge aller geverde
und durchschieffenden underschleifs schuldig sein sollen, auf
unsern zollstedten von schieffen undt guttern, wem dieselbigen
eigentlich zustendig, jeder zeit beschworne und glaubwirdige
certification einzuebringen, damit also wir und unser reich aus
serhalb des lastgeldes an der gebuerenden zollgerechtigkeiten
sonsten unverkurtzt bleiben.
3, Wir behalten uns auch hiermit bevor, wan frembde
schiefpart und guter, die von uns mit erlassunge des lastgel
des wie sie, die von Dantzigk, nicht befreyet, unter derer von
Dantzigk nahmen angetroffen und beschlagen wurden, das
solche als committirt an uns verfallen sein sollen.
4-. Wan auch kunftig die von Dantzig zue abwehrunge der
seherauberey und plackerey undt sicherunge der navigation
oder aus andern erheblichen ursachen an ihren schieffen und
munition ausrustunge zu thuen gedrungen, dieselbigen auch
nach gelegenheit der zeit, der feinden oder des wetters und win
des auf unseren stromen anlangten und wir solchs ihres vor
habens vorhero verstendiget wurden, wollen wir uns, soviel
nach gelegenheit und ohne verletzunge unserer regalien und
hoheytten auf unsern stromen zu geschehen, mit gnedigster und
richtiger antwort nachbarlich gegen sie erzeigen.
5. Und wollen hinfurder, weil alle und jede irrungen und
missverstandt, so zwischen uns beyderseits bisdaher gewesen,
in der gute abgehandelt, der stadt Dantzig einwohner mit gna
den meinen, ihren burgern und seefahrenden zu befurderunge
ihrer redlichen gewerb und kaufmanschaft nicht weniger allen
gnedigsten willen erweisen, als wir uns hinwieder aller nach
barlichen gebuhr und erzeigunge ihrenthalben keinen zweifel
machen.
Welches alles zue stettiger urkundt haben wir diess mit
eigen handen underschrieben undt unserm secret wissentlich
bekreftigen lassen.
Geschehen undt gegeben auf unserm schloss Coldingen den
30. monatstag Septembris anno nach Christi unsers lieben herrn
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