- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Andet Bind. 1561-1588 /
480

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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480 1579. 5. Juli. Nr. 27.
Hamburg auf dem Elbstrom der gerechtigkeit des auftreibens
beruhmen und anmassen, auch derselbigen in wolhergebrach
tem uraltem gebraucb sein wollen, dessen aber Ihre Kon. Mat.
so woll als derselbigen freuntliche liebe vettern und bruder, die
andern herzogen zu Holstein, von wegen ihrer des orts ange
zogenen landesfurstlicben hoheit und der unterthanen furge
wandten gerechtigkeit an der ausschiffung des korns ihnen
nicht gestendig, so soll demnach, damit solcher streit einmahl
gepurlich erortert und alle ursachen dahero fliessender ge
brechen und weiterung zu grunde aufgehoben und abgewendet,
auch gnediger und unterthenigster guter wille zwischen Ihrer
Kon. Mat. und ermelten herzogen zu Holstein, als sachverwan
ten und mitgenossen, eins und gedachter stadt Hamburgk an
ders teils gepflanzet und bestendiglich erhalten werden muge,
solcher punct, als die hauptsach berurent, vermuge des oban
geregten zwei und sechzigjårigen vertrags zu ferner handlung
dermassen verwiesen sein, das auf den mitwochen 1 nach Qua
simodogeniti des zukunftigen achtzigsten jars zum Kyel eine
zusammenkunft anderweit geschehen, und wan die gute alsdan
uber zuvorsicht entstehen wiirde, dise irrung des auftreibens
und abfuhr des korns zu entlicher rechtlicher entscheidung auf
die in obbemeltem zwei und sechzigjårigem vortrage einvorleibte
mas durch die domals anwesende underhendler, idoch ohne
fernere der stadt Hamburgk thetliche beschwerung, gerichtet
werden soll. In mitler weil aber und bis zu entlicher erorterung
soll der Kon. Mat. und ermelten herzogen zu Holstein auch
denen von Hamburgk ihre allerseits auf und an dem Elbstrom
angezogene hoheit, freiheit und gerechtigkeit von allen teilen
gentzlich vorbehalten, und dise einstellung sowol dem einen
als dem andern unvorfengklich sein.
5. Es will auch Ihre Kon. Mat. bis zu solcher rechtferti
gunge entschaft wider gemelte von Hamburgk dero durch sie
furgewendeten Elbgerechtigkeit oder auch anderer bishero fur
gelauffenen handlungen und ursachen halben in Ihrer Kon. Mat.
reichen und derselbigen hafen und stromen keine anhaltung
der schiffe oder anders dergleichen beschwerliches verhengen
1 13. April.

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