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332 1659. 21. Jan. Nr. 19.
und continuiret werden, so lange bis beyde parten vom besag
ten konige und der cron Schweden annehmliche und vergniig
liche satisfaction, so gut solche zu erhalten moglich, erlanget
haben.
7. Der eine theil soll ohne des andern wissen und con
sens einigen frieden, stillstand der waffen oder andere tractaten,
wie auch dieselbe nahmen haben mochten, keines weges vor
nehmen, handeln oder schliessen, sondern soll dasselbe in der
interessirten und beyderseits alliirten plenipotentiariorum anwe
senheit und gegenwart, auch mit gemeinem belieben derselbigen
geschehen.
8. Insonderheit versprechen Ihre Kon. Mat. und die cron
Dennemarck, Norwegen, dass sie zu beschirmung Seiner Chur
furstl. Durchl. seepforten und hafen, Deroselben mit einer zu
reichenden flotte von kriegsschiffen auf Ihrer Kon, Mat. und
dero crone kosten und gefahr, nach beschehener notification
der noht und periculi, alle mahl zeitlich assistiren wollen. Solte
dan obangeregte konigliche flotte zu Seiner Churfurstl. Durchl.
dienst allein auf dero seekiisten und fahrwassern gebraucht
werden und in solcher expedition tiber sechs wochen continui
ren miissen, wollen Ihre Churfurstl. Durchl. nach verlauf der
selben itzbesagte flotte mit nohtdurffligen proviand, so lange
man ihrer an bemelten orten benotiget, versehen lassen.
9. Dargegen geloben und versprechen Ihre Churfurstl.
Durchl. zu Brandenburg, dass Sie bey itzigem kriege Ihrer Kon.
Mat. nebst der cron Dennemarck und Norwegen mit aller miig
lichsten macht zu ross und fuss, wo man dieselbe mochte von
nothen haben, assistiren wollen.
10. Gleich wie auch die zu Dennemarck, Norwegen Kon.
Mat. verstatten, dass Seiner Churfurstl. Durchl. schiffe, so Sie
wieder den gemeinen feind und sonsten gebrauchen, in dero
hafen und seepforten einlauffen, ihrer gelegenheit nach daselbst
verbleiben und was sie benotiget einkauffen mogen, jedoch also
dass sie hochstermelter Ihrer Kon. Mat. und der crone bey so
thanen seepforten und hafen gelegene schlosser und håuser,
festungen und schantzen gebuhrlich respectiren, auch nichts
vornehmen oder begehen, so dero sicherheit einiger massen
præjudiciren konte .
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