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1675. 21. Juli.
Nr. 28.
Holstein, Stormarn und Ditmarschen, Oldenburg und Delmen
horst, herrschafft Pinneberg, Stadt- und Butjadingerland oder
auch Schleswig und Jutland, nichts von deren jeden ausgenom
men, so viel nemblich daran Ihr. Kon. Mat. zuståndig, feindt
lich attacquiret, x oder aber mit einigen anderen gewaltthåttig
keiten als einquartierungen, durchziigen und anderen kriegs
oneribus beschweret oder auch sonsten in ihren habenden
juribus, prærogativen undt gerechtigkeiten turbiret und ange
fochten werden mochten 1, welclie lande den allein in dieser
biindnusse begriffen, in so weit dass hochstgedachte herren her
zogen nicht zugemuhtet werden soll, ihre volcker in andere
Ihr. Kon. Mat. zugehorige insulen oder konigreiche bringen zu
lassen. a Gleichwohl aber, wan es geschehen solte, dass Ihr.
Kon. Mat. anderswo, nemblich in dero reich Norwegen oder
sonsten in anderen Ihro zugehorigen undt hierinnen nicht speci
fice benanten provincien und landen feindlich angetastet werden
mochten, hochstgedachte herren herzogen zwar nicht dero aux
iliar-trouppen dahin zu senden, aber dennoch obbenandtes quan
tum nicht desto weiniger herzugeben und solches mit Sr. Kon.
Mat. in Jutland und Schleswig oder dero im Romischen reiche
gelegenen landen subsistirenden trouppen zu conjungiren undt
dem feinde in seinen etwa im Romischen reiche habenden lan-
den dadurch eine diversion zu machen obligiret sein sollen .
6. Wan sechstens ein oder ander alliirter bereits wurcklich
attacquiret oder attacquiret zu werden in augenscheinlicher ge
fahr begriffen, soll derselbe solches denen alliirten so bald no
tificiren, dieselbe auch auf beschehene notification olme einige
seumnusse und lengstens innerhalb vier wochen mit gesambter
hand obbedeutete hulfe leisten. Undt ob zwar einem oder an
dern hohen alliirten nicht verwehret seyn soll, den streitenden
partheyen zu hinlegung der zu thåtligkeit ausgebrochenen miss
helligkeiten seine interposition zu offeriren, so soll doch solches
die obspecificirte hulfleistunge keines weges hindern, sondern
soll dieselbe mit aller aufrichtigkeit werckstellig gemachet undt
so lange damit continuiret werden, bis dem attacquirten von
dem aggressore nach ermessunge der ubrigen alliirten billige
satisfaction geschehen sey.
l~1 Tilføjet af Griffenfeld. 2—2 Tilføjet af Griffenfeld.
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