- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Syvende Bind. 1676-1682 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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40 1676. 23. Dec. Nr. 3.
iibersetzung der kriegsvolcker aus Schweden nacher Teutschland
undt von dar nach Schweden undt andere orter, wie auch die
correspondentz mit denen in Teutschland annoch iibrigen feind
lichen orten und festungen, imgleichen deren proviantirung so
viel muglich verhindert werde. Zu welchem ende Sie dan, so
ofte es das haubtwerck und das gemeine interesse nach gemei
nem gutfinden leiden will, einige benotigte kriegsschiffe nebst
dienlichen fahrzeuge auf den Pommerischen und Mecklenbur
gischen ciisten wollen kreutzen, auch wen S. Churfurstl. Durchl.
einen ort, wohin auch zu wasser mit orlogsschiffen oder ande
ren darzu diensahmen fahrzeug zu kommen, belagern wiirden,
selbigen von der wasserseite, so viel thuenlich, blocquiren, be
schiessen und ebenfals attaquiren lassen.
9. Fur solche hulffe, sie geschehe zu wasser oder zu lande,
will kein theil von dem andern einige satisfaction oder refusion
der unko&ten fordern, sondern es soll deswegen kein theil etwas
zu prætendiren haben. An den stiicken aber undt munition,
wie auch der beute, so in feindeslande gemachet wiird, haben
beyde theile ihren antheil nach proportion der volcker, so ein
jeder bey der operation hat, wornach dan auch die quartiere zu
theilen.
10. Solten aber des einen alliirten trouppen in des andern
landen, so er entweder schon besitzet oder nach dem zwischen
Ihrer Kon. Mat. und Ihrer Churfurstl. Durchl. gemachtem con
cert zu erobern sich vorgenommen, mitagiren miissen, schaffet
der herr des landes, in welchem agiret wurdt, die notige lebens
mittel an die hand, jedoch miissen sie von dem, so die hulffe
sendet, nach billiger taxe bezahlet werden, allein wiirdt ihnen
rauchfutter, weide und lagerstatt ohne entgelt geliefert.
11. Wegen des commando in solchen fallen ist verabredet,
dass dasselbe bey demjenigen oder dessen hohen officirern ver
bleibe, in dessen lande, so er entweder bereits anjetzo besitzet,
oder nach dem concert, so Ihre Kon. Mat. und Ihre Churfiirstl.
Durchl. unter sich gemachet, zu conqueriren vorhabens, agiret
wurdt, jedoch der jurisdiction, so ein jeder iiber seine unter
gebene hat, unschådlich.
12. Zum beståndigen grunde dieses foederis, undt damit
kelner der hohen bundesverwandten præsumire, dass ihme frey
stehe, einen particulier frieden oder stillstand der waffen mit

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