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42 1676. 23. Dec. Nr. 3.
get, vrie grosser gefahr, ungelegenheit, unkosten und eusserstem
verderb sie sich, ihre lande und unterthanen durch diesen krieg
unterwiirffig gemachet, als ist so wenig zu zweiffeln, es werden
Ihre Kays. Mat. nebst den standen des Romischen reichs, die
crohn Spannien und die Herren General Staten ihnen bey en
digung des krieges eine vergniigende satisfaction an land und
leuten gerne gonnen, undt sonst keinen frieden eingehen, als
solches an ihm selbst die hochste billigkeit und die algemeine
sicherheit erfordert, welchem zufolge Ihre Kon. Mat. und Ihre
Churfurstl. Durchl. sich einer gegen den andern hiemit verbind
lich machen, bey bevorstehender friedenshandlung fiir einen
mann zu stehen, auch vorher und sonst bey aller begebenheit
und durch allerley mittel sich dahin zu bearbeiten und ihr eus
serstes anzuwenden, damit ein jeder von ihnen zu einer recht
messigen, zulånglichen und zur guten beståndigen sicherheit
seines estats dienenden satisfaction an land und leuten gelan
gen moge.
15. Wan dieser krieg, Gott gebe, gliicklich geendiget, undt
ein sicherer friede erworben, ist ferner beliebet, dass die hohe
herren contrahenten einander perpetuam garantiam leisten sol
len so wohl dessen, so sie jetzo besitzen, als dessen, so sie
durch Gottes gnade bey diesem kriege acquiriret und zur satis
faction erlanget haben mochten, undt sol! diese garentie nicht
allein wieder Schweden, sondern alle dessen adhærenten undt
månniglich, so sie nach gemachtem frieden feindlich angreiffen
wollen, geleistet werden. Zu welchem ende dan die hohe con
trahirende theile, so bald der generalfriede zu Nimwegen oder
anderswo geschlossen, einige ihrer råhte undt ministrorum be
vollmåchtigen, dieselbe zusammenschicken undt iiber obberegte
garantie ein ordentlich instrumentum und foedus defensivum
aufrichten lassen, indessen aber es dahin richten wollen, damit
ihnen auf denen bevorstehenden friedenstractaten von allen al
liirten, in sonderheit aber von Ihrer Kays. Mat. und denen
standen des heiligen Romischen reichs, der crohn Spannien und
denen Herren Staten der vereinigten Niederlande eine vollkom
mene und bestandige garantie versprochen undt dieselbe dem
instrumento pacis universalis mit einverleibet werden moge.
16. So wollen auch die beide hohe alliirte andere christ
liche potentaten diese garantie zu leisten gebiihrend invitiren;
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