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1677. 13./23. Marts.
Nr. 4.
ber sich zu vergleichen, als sein solche auf art und weise,
wie folget, dariiber einig worden:
1. Dass zu dienst Ihrer Kon. Mat. zu Dennemarck, Nor
wegen Ihre Fiirstl. Gn. zu Minister drey tausent fiinff hundert
man zu fuess, drey hundert reuter unter vier compagnien und
zwey hundert dragoner unter zwey compagnien nebenst sechs
sig artilleriebedienten, jede nach ihrer art wol gekleidet, mon
tirt, bewehrt auch in allen wol versehen, zu hiilff schicken und
auf so lange zeit, als in diesem tractat stipulirt, zu Dero diensten
uberlassen.
2. Dass solcher volcker aufbruch und march nach der
Elbe, so balt die auswechselung der ratification dieses vergleichs
geschehen, also 1 von Ihr. Fiirstl. Gn. zu Munster versehen wer
den solle, dass solche den 18. April, alten styli, an der Elbe
stehen konnen.
3. Wie Ihre Kon. Mat. Ihrer Fiirstl. Gn. zu Munster åignem
gefallen anheimb steilen, was Dieselbe fur eine route fur mehr
besagte vier tausent man an die Elbe zu pringen erwehlen wol
len, also werden Ihre Mat. auch ihres orts nicht unterlassen,
was zu facilitirung der passage dienlich sein mag, nach mog
ligkeit zu beforderen und beyzutragen.
4. Das Ihre Kon. Mat. alsdan ferner den transport dieser
volcker, wie und wohin Ihre Kon. Mat. dieselbe beordren wer
den, auf ihre åigne kosten, imgleichen dero notigen unterhalt
zu wasser und lande iibernemmen.
5. So balt diese trouppes die Elbe passiret, sollen dieselbe
zu Ihrer Kon. Mat. und generalen absoluter ordre stehen, dahe sie
dan alsofort durch einen koniglichen und fiirstlichen commis
sarium gemunstert, und dan an den Miinstrischen commissa
rium, nach der Dennemarckischen mitgetheilten verpflegungs
ordonnance, eine monat gage pro Aprili gereichet und zu auszah
lung solcher volcker hergegeben werden solle.
6. Soll es hinfiiro allezeit so gehalten werden, dass die
monatliche besoldungen, so diesen volckeren competiren, dem
darzu verordnetem Miinstrischem zahlungscommissario einge
reichet, und zu dessen mehrer versicherung gewisse assignationes
1 R2 : alsdan.
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