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78 1677. April—Juni. Nr. 5
gutzuthun; der konigliche Dånische gesanter auch sich erbotten,
hiervon Ihrer Kon. Mat. underthenigst zu referiren und Dero
selben sowohl als Seiner Churf. Durchl. genehmhaltung den
nechsten einzubringen, damit alsdann die volcker ohnverweylet
die marche antretten konnen, so ist dieses vorerwehntem konig
lichen Dånischen gesanten uf begehren zugestellet worden.
Signatum Cassel den 28ten Aprilis 1677.
C.
1677. 8. Maj (Kbhvn.). Kong Christian V’s Resolution paa de fra hes
sen-kasselsk Side opstillede Punkter angaaende Hjælpetropperne.
A: Afskrift i Gehejmeregistraturen 1677 Fol. 411 ff.
Nachdeme der frau landtgråfin zu Hessen-Cassel Fiirstl.
Durchl. Ihr. Kon. Mat. an Sie abgefertigten stallmeister Anthon
Wulff von Haxthausen wegen der iiberlassenden hulfvolcker ein
und andere puncten schrifftlich proponieren und Ihr. Kon. Mat.
resolution darauf begehren lassen, so erklåhren sich allerhochst
gedachte Ihr. Kon. Mat. darauf folgender gestalt, dass
1. So viel die 10,000 rthlr. anlangt, welche von Ihr. Kon.
Mat. zu ergåntzung der 40,000 rthlr., so Ihr. Churfurstl. Durchl.
zu Brandenburg anstatt der einquartierung von der frau landt
gråfin Fiirstl. Durchl. entrichtet werden sollen, begehret werden,
Sie dieselbe, fals Ihre Churfurstl. Durchl. sich mit den 30,000
rthlr., welche der frau landtgråffin Fiirstl. Durchl. ihr selbst zu
bezahlen iibernommen nach inhalt Dero dessfals ausgegebenen
absonderlichen declaration, zu entrichten gehalten seyn wollen.
2. Erkennen Ihr. K6n. Mat. mit sonderbahrem freuntvet
ter- und sohnlichen danck, dass der frau landtgråfin Fiirstl.
Durchl. nunmehr consentiret, dass die schickende hiilfvolcker,
ins gesambt als 4 compagnien reuter und 1640 zu fuss, nach
Schonen transportiret und daselbsten un ter Ihr. Kon. Mat. und
Dero generalitet commando und ordres, so lange sie in der
campagne oder im koniglichen gebieth sich befmden, in dero
diensten gebrauchet werden mogen, wohingegen Ihr. Kon. Mat.
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