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222 1678. 4./14. Aug. Nr. 12.
unterzeichnen und in selbigen derien fiirstlichen Braunschweig-
Liineburgischen håussern Zelle und Wolffenbiittel einen platz
zur miteintretung offen zu lassen, gedachte vier exemplarien
aber in der koniglichen cantzley hieselbst zu dem ende beyzu
legen, damit auf dem fall hochbemelt Ihr. Durchl. Durchl. zu
Zell und Wolfenbiittel solche alliance mit unterzeichen zu las
sen sich resolviren solten, es wegen deren vollenziehung keine
difficultet haben mochte, als wird von denen koniglichen mini
stris hiemit versprochen und angelobet, dass bey beregten fall,
da hochbemelte Ilire fiirstl. Durchl. Durchl. selbige durch dero
alhier anwesenden ministrum zu unterzeichen sich gefallen las
sen wurden, einem jedweden der contrahirenden theilen ein
exemplar davon zugefertiget und also die drey andere exempla
ria, so sie olme concurrentz des fiirstlichen hauses Braunschweig-
Liineburg unterschrieben, hiedurch cassiret und entkråfftiget,
im gegentheil aber, da mehrhochbesagtes fiirstliches hauss mit
in diese alliance zu treten sich recusiren wurde, die drey iibrige
zwischen Ihr. Kon. Mat., Churfurstl. Durchl. und Ihr. fiirstl.
Gn. zu Munster vollenzogene alliantztractaten und unterschrie
bene drev exemplaria nichts desto weniger in ihrem volligen
vigeur verbleiben, hingegen aber die andere vier exemplaria,
worinnen dem fiirstlichen Braunschweig-Lyneburgischen hausse
eine stelle zur unterschrifft gelassen worden, aufgehoben und
annulliret seyn sollen, gleich dann dieses protocollum zu dem
ende von eingangs besagten koniglichen, churfiirstlichen und
fiirstlichen Munsterischen ministris unterschrieben und einem
jedweden ein exemplar dessen zugestellet worden.
Geschehen loco et die ut supra.
F. G. v. A. z. Langlandt Christoff von N. von Zitzwitz.
u. Rixingen. Brandt.
Friderich von Brandt.
J. Chr. v. Korbitz ma.ppria.
C. Bierman.
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