- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Syvende Bind. 1676-1682 /
373

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 20. 373
1679. 1. Nov.
bahrer annehmung solchen allergnådigsten koniglichen erbietens
festiglich zugesaget und versprochen, das sie ihres theils Ihr.
Kon. Mat. in unterthånigster geziemender devotion zugethan
sein und bleiben, dero bestes fordern und schaden, so viel an
ihnen, abwenden und bey Ihre Kon. Mat. gebiihrlich halten
und im iibrigen Ihre Kon. Mat. gnade sich fåhig zu machen
allerdings sich angelegen sein lassen wollen, wogegen auch Ihre
Kon. Mat. der stadt ihre beharrliche konigliche gnade zugesaget.
3. Dieselbe erklåhren sich ferner und drittens, zu desto
mehrer bezeigung ihrer unterthånigsten devotion gegen Ihre
Kon. Mat., Deroselben durch eine deputation aus ihrem mittel
solche ihre unterthånigste intention in ihrem und der gantzen
burgerschafft nahmen nach dem desfals beliebtem und hiebey
gefiigtem formular selbst demutig erofnen und vortragen zu
lassen.
4. Annebenst auch zum vierdten, weiln Ihre Kon. Mat.
durch allerhochst- und hochbesagte Ihre Kon. Mat. in Franck
reich, Seine Churfurstl. Durchl. zu Brandenburg und der herren
herzogen zu Braunschweig und Liineburg Fiirstl. Fiirstl. Fiirstl.
Durchl. Durchl. Durchl. sich dahin bewegen lassen, dass Sie
dero wieder die stadt gefasseten unwillen und ungnade schwin
den und fallen lassen, Deroselben zur unterthånigsten erkentlig
keit innerhalb zwey jahren å dato anzurechnen in fiinff termi
nen zweymahl hundert und zwanzig tausend reichsthaler bahr
erlegen zu lassen, dergestalt dass stracks bey erfolgender konig
lichen ratification siebenzig tausend reichsthaler halb in specie
und halb in dånischen chronen, sechs monaht darnach, als den
Isten nåhest kiinfftigen monahts May des 1680sten jahrs, vier
zig tausend reichsthaler in dånischen crohnen, und wiederumb
sechs monaht darnach vierzig tausend reichsthaler gleichfals in
dånischen crohnen, und dan nach abermahligen sechs monatten
vierzig tausend reichsthaler in dånischen crohnen, und der rest,
als dreyssig tausend reichsthaler, sechs monatt hernach auch in
dånischen crohnen abgetragen werden sollen, jedoch dass da
gegen alle von Ihr. Kon. Mat. wieder die stadt auch aus denen
mit der stadt Liibeck in communione besitzenden Vierlanden
prætendirte forderungen ausser derne, so in dem ersten artickel
ausgesetzet und reserviret worden, gåntzlich gehoben und abge
than, alle der stadt auch deren biirgern und einwohnern ange

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