- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Syvende Bind. 1676-1682 /
641

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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1682. 4./14. Sept. 641
Nr. 31.
dem koniglichen Dennemarckischen, Churfiirstlichen Branden
burgischen und unseren bevollmåchtigten ministris ohnlångst
auf unserm residentzschloss Neuhauss eine defensivalliance ge
schlossen und dabey fur nothig befunden, einen oder andern
darin enthaltenen articul durch nachgesetzten geheimen neben
recess in etwas zu declariren und zu erlåuteren:
Als heute dato dieses zwischen Ihr. Kon. Mat. zu Denne
marck, Ihrer Churfiirstl. Durcbl. zu Brandenburg und des herrn
bischoffen zu Paderborn und Munster Hochfiirstl. Gn. eine ge
wisse defensivalliance abgehandelt und geschlossen worden,
und man dan fiir nothig befunden, einen oder andern darin
enthaltenen articul durch einen geheimen nebenrecess in etwas
zu declariren und zu erlåuteren, als sind deswegen nachfolgende
puncten annoch verabredet und allerseits eingewilliget:
Articuli secreti.
1. Ob zwarn bey dem 5. articul dieses foederis generaliter
verglichen, dass bey erfolgender ruptur ein alliirter denen ande
ren wieder die dabey bedeutete ohnzulåssige vergewaltigungen
und pressuren kråfftig sctmtzen und mainteniren helffen solle,
so wollen doch die herren confoederirte solchen articulum hier
durch dergestalt declariret und erlåutert haben, dass daferne ein
oder ander derenselben bey erfolgender solcher ruptur wegen
einer assistentz, welche selbiger ein oder anderm kriegenden
theil in krafft etwa habender particulier alliance leisten mogte,
angegriffen und erwehnter massen grayirt werden oder sonst in
einen krieg tretten solte, die stipulirte hulff und garantie cessi
ren und iibrige herren alliirte solchen fals daran nicht verbun
den seyn, im iibrigen aber sich neutral zu halten und der ge
genparthey und dero adsistenten weder directe noch indirecte
vorschub, hiilffe oder beystandt zu leisten, viel weniger dass
solches durch ihre underthanen offenbar oder heimblich ge
schehe, zu verstatten schuldig seyn sollen; jedoch mit dem fur
behalt, wan derjenige von denen herren alliirten, welcher mit
solcher assistentz eines oder andern kriegenden theils nichts zu
schaffen haben, sondern sich neutral und aus dem krieg halten
will, nichts desto weniger besagter massen iiberzogen und ver
gewalttiget wurde, dass die vereinbahrte hiilffe von denen iibri
gen herren bundtsgenossen ihme uf sein verlangen nach wie

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