- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Ottende Bind. 1683-1689 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 11. 1684, 20./30. Maj. 257
meen und troupen im Niedersåchsischen creise, so bald es im
mer miiglich, an der Elbe auf die Braunschweig-Liineburgischen
gråntzen riicken sollen. Weil man aber noch nicht versichert
seyn kan, was etwan fur troublen im Westphålischen creise
sich hervorthuen mochten, man auch nicht eigentlich weiss, ob
und wie viel troupen Ihre Churfiirstl. Durchl. zu Colln von
Franckreich erhalten werden, so erklåhren sich zwar Ihre Chur
fiirstl. Durchl. zu Colln dahin, dass Sie die action gegen Liine
burg ihrerseits aufs kråftigste jedesmahl secondiren wollen; so
viel aber die postirung der in Westphalen sich befindenden
troupen und derselben mouvement belanget, dessfals bleibt es
noch zur zeit beym 5. articul der letztern zu Colln geschlosse
nen allianz, und wird das iibrige biss zu formirung des vor
habenden concerts, so zwischen der generalitåt aller boben alli
irten eingerichtet und adjustiret werden soll, ausgestellet. So
bald nun solches concert verfertiget seyn wird, soll demselben
aufs schleunigste als es miiglich im Westphålischen so woll als
Niedersåchsischen creise nachgelebet und allerseits forces moviret
auch von denen gesamten herzogen zu Braunschweig-Luneburg
cathegorische resolution begehret werden, ob Sie ohne aufschub
schriftlich gegen line Mat. zu Dennemarck und beyderseits
Churfiirstl. Durchl. zu Colln und Brandenburg auf nachfolgende
weise sich obligiren und erklåhren wollen:
1. In puncto pacis vel armistitii zwischen dem reich und
Fianckreich sich mit Ihrer Mat. in Dennemarck, Norwegen und
Ihrer Churfiirstl. Durchl. Durchl. zu Colln und Brandenburo
allerdings zu conformiren und in die von erwehnten hohen alli
se11 zu beforderung des friedens oder des stillstandes zwischen
dem Romischen reich und der chron Franckreich genommene
mesuies mit einzutreten, auch aller in contrarium etwan genom
menen engagements sich zu begeben.
2. Denen hohen alliirten samt und sonders in ihren etwan
bey besagtem hochfurstlichen hause habenden prætensionen hil
hgmåssige satisfaction zu geben.
3. Sich in deren particulier und domestique angelegenhei
ten in keinerley weise, unter wasserley prætext es auch sev
nicht zu mesliren.
4. Deren wiederwertigen und feinden directe oder indirecte
weder eimgen vorschub zu thuen noch assistenz zu leisten.
5. Die habende creissåmter nicht iiber die gebiihr zu ex
tendiren, sondern sich hierunter in denen schrancken der reichs
constitutionen zu halten.
2. Im fall aber das hauss Liineburg sich hiezu alsdan
noch mcht positive und schriftlich innerhalb einer kurtzen frist
woruber die hohen herren alliirte sich zu vergleichen, erklåhren
und \erbmden solte, alsdan wollen Ihre Kon. Mat. in Denne

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