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286 1684. 30. Juli. Nr. 15.
Fiirstl. Durchl. annoch zu keiner richtigkeit gelangen konnen,
undt Ihr. Kon. Mat. assistentz so wohl hierunter als ratione
Ihrer iibrigen bey ihrein herrn brudern wegen der noch resti
renden deputatgelder und sonsten habenden angelegenheiten
gantz inståndig ersuchet, so haben Ihr. Kon. Mat. des herrn
bischoffen Fiirstl. Durchl. auch dessfals nicht ans handen gehen
wollen, gestalt dan Dieselbe hiemit versprechen, dass Sie des
herrn bischoffen Fiirstl. Durchl. in solchen ihren bey Dero
herrn brudern habenden angelegenheiten nicht allein alle mog
liche assistentz leisten und dass des herrn bischoffen Fiirstl.
Durchl. deshalben in den kiinfftigen vergleich zwischen Ihr.
Kon. Mat. und herrn herzogs Christian Albrechten Fiirstl. Durchl.
mit eingeschlossen werden, die versehung thuen, sondern auch
Dieselbe gegen allen schaden, so Ihro aus diesem vergleich ent
stehen mochte, garantiren wollen.
7. Gleich wie aber dieser vergleich die wahl eines Ihr.
Kon. Mat. koniglichen printzen zum kiinfftigen bischoffen pro
fundamento hat, also ist beederseits verabredet worden, dass
im fall solche wahl vor nechstkiinfftigen Michaelis nicht erfol
gen wiirde, kein theil weiter an die in diesem vergleich enthal
tene conditionen verbunden sein solle. Massen dan Ihr. Kon.
Mat. eo casu sich Dero gantze foderung wegen der quartiersache
und solche durch militarische execution ihres gefallens einzu
treiben hiemit vorbehalten haben wollen.
Zu uhrkund dessen seind dieses vergleichs zwey gleichlau
tende exemplaria verfertiget, von beeden theilen unterschrieben
und die ratification daruber innerhalb sechs tagen von beeder
seits aller- und gnedigsten herrschafft versprochen worden.
Geschehen Gottorf den 30. Julii anno 1684.
Otto von Qvalen.
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