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618 1689. 16. Juli. Nr. 24.
dero aller- und hochste giitliche officia diese giitliche abhand
lung ruhmwiirdigst befordert worden — und was sonsten fur
fiirsten im Romischen reich Ihre Fiirstl. Durchl. dazu verlangen,
aufs beste und kråfftigste garantiret werde. Da auch etwa iiber
alles verhoffen hieriiber einige dubia und neue irrungen ent
stiinden, soll doch dieserwegen niemahls ad viam facti geschrit
ten, sondern allsolche differentzien denen aller- und hochsten
herren garandeurs untergeben und durch dero giitliche officia
wiederumb geschlichtet, oder da unverhofften fals sie hierdurch
ihre abhelffliche masse nicht erlangen konten, doch anderst
nicht als friedlich durch den ordentlichen weg rechtens erortert
werden.
17. Obigen abgehandelten vergleich nun versprechen Ihr.
Kon. Mat. zu Dennemarck, Norwegen etc. frir sich und alle dero
successores genehmzuhalten undt zu ratificiren, auch dass der
gleichen von dero herm bruder, printz Georgen zu Dennemarck,
Norwegen, Kon. Hoheit, und von Ihr. Fiirstl. Durchl. herm
Johan Adolffen, herm Augusten und herm Joachim Ernsten,
hertzogen zu Schleswig Holstein Ploen etc., vor sich und dero
gesarabte fiirstliche nachkommen wegen des an den graffschaff
ten habenden eventual successionrechts geschehen, und von ih
nen dariiber eine besondere ratifications-acte ausgestellet werde,
die versehung und vermittelung zu thun. Nicht minder zusagen
und verbinden sich Ihr. Kon. Mat. hiermit, dass wan die graff
schafften Oldenburg und Delmenhorst iiber kurtz oder lang per
mutationis, cessionis vel alio titulo durch Ihre Kon. Mat, oder
dero successoren an einen andern potentaten oder herrn, wer
der sey, iiberlassen werden solten, Sie demselben den besitz der
graffschafften nicht eher einråumen wollen, er habe dan diesen
vergleich auch seines ohrts genehmzuhalten und nachzukom
men sich obligat gemachet. Dahingegen geloben Ihre Fiirstl.
Durchl. nicht nur vor sich und dero posteritåt, obstehenden
vertrags-articulen ebenmessig durch ein formblich instrument
genehmbzuhalten und zu ratificiren, sondern auch dass dasselbe
durch dero såmbtliche herren briidere, wie nicht weniger durch
dero frau schwester, vermåhlete hertzogin zu Sachsen, und dero
fiirstlichen eheherrn Fiirstl. Fiirstl. Fiirstl. Fiirstl. Fiirstl. Durchl.
Durchl. Durchl. Durchl. Durchl. vermittelst einer ratifications
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