- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Niende Bind. 1690-1693 /
251

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 10. 251
1692. 15. Marts.
que gleich, willig und gehorsahmlich zu unternehmen und exe
quiren zu helffen.
4. Soll von denselben so wohl auf dem hin- als zuriick
marche, und so lange sie sich in kayserlichen diensten befin
den, gute ordre und exacte discipline gleich in Ihr. Kon. Mat.
eigenen landen gehalten, undt diejenige, so einige excessen be
gehen mochten, dessfals nach Ihr. Kon. Mat. kriegs-articulen
unausbleiblich angesehen und bestraffet werden.
5. Wohingegen Ihr. Kays. Mat. versprechen, dass Sie be
riihrter mannschafft zu ross und fuss nicht allein einen freyen
etapemåssigen transitum durch das reich verschaffen, sondern
auch, so fort selbige Ihr. Kon. Mat. lande quittiren undt ein
frembdes territorium beriihren werden, nebst brodt und fourage
auch notiger vorspan fiir die bagage den monatlichen sold, nach
Ihr. Kays. Mat. jetziger verpflegungsordonnance, an den diesen
trouppen von Ihr. Kon. Mat. zugeordneten commissarium rich
tig zahlen, und damit biss zu ihrer dermahligen zuruckkunfft
in Ihr. Kon. Mat. landen unfehlbahrlich continuiren, auch zu
dem ersten monatt in Hamburg anstalt machen lassen wollen,
dergestalt jedoch dass was ihnen von solchem dato an und fer
ner in denen vier sommermonatten an gelde zu ihrer subsi
stentz so wohl auf dem march als sonsten auf dero begehren
wiirdt gereichet werden, in denen acht winter-monatten ange
regter verpflegungs-ordonnance zufolge wiederumb decourtiret
werde.
6. Wollen Ihr. Kays. Mat. gewisse commissarien verord
nen, die cavallerie und dragoner auf den gråntzen Ihr. Kon.
Mat. landen unfern Liibeck undt die infanterie in Rostock, wo
hin Ihr. Kon. Mat. dieselbe transportiren zu lassen entschlos
sen, zu empfangen, undt nach inhalt der hiebey beederseits ver
glichenen march-route durch das Mecklenburgische, Branden
burgische nach Schlesien und von dannen weiter den besten
und bequembsten weg nach Hungarn aller ohrten auf solche
strassen zu fuhren, welche der trouppen ruin nicht veruhr
sachen konnen, auch fiir anschaffung der notturfft an proviant
und futter wie auch benotigter vorspan gebiihrende vorsorge
zu tragen.
7. Der march soll zwar nach aller moglichkeit beschleu
jedoch dabey auch solche discretion, dass die trouppen

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