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Nr. 10. 1692. 15. Marts. 257
legen lassen solten, eine doppelte præstation wider beyderseiths
meinung involviren wiirde, als haben allerhochstgedachte Ihre
Kays. Mat. bey ratificirung sothanen recessus die erleutherung
dahin zu thun nothig erachtet, dass Sie zwarn durch ihren zu
durchfuhrung dieser trouppen verordneten commissarium bey
denen chur-, fursten und stande die requisition und officia thun
lassen wollen, damit denen trouppen einige ergetzlichkeit an
brod und fourage gegonnet, auch die iibrige lebensmittel, wo
nicht gratis, doch umb einen leidentlichen etapemåssigen preyss
angeschaffet werden mogen. Auf den fall jedoch Dero officia
diesfals den verhoffenden effect nicht erreicheten, die volcker
alsdan von denen obgedachten zehen tausend reichsthallern,
welche Ihre Kays. Mat. ihnen auf den koniglichen grånitzen
ftir den ersten monathsold erlegen lassen wollen, sich auf dem
march bis an Dero erblande, alwo ihnen die ordonnanzmåssige
verpflegung in natura gereichet werden solle, selbst zu unter
halten und die lebensmittel zu bezahlen haben werden, gestal
ten sie dan in diesem und allen andern, so viel die verpfleg
und besoldung anbetrifft, dero eigenen kayserlichen volckern
allerdings gleich gehalten werden sollen.
Signatum Wien unter Ihrer Kay. Mat. hervorgetrucktem
secretinsiegl den zwolfften Aprilis anno sechszehn hundert zwey
und neuntzig.
V‘-
Leopold Wilhelm,
G. z. Konigsegg.
C. F. Gonsbruck.
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