- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Niende Bind. 1690-1693 /
340

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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340 1692. 21. Juni. Nr. 15.
ander dagegen die in diesem foedere versprochene assistentz und
garantie wiircklich und aufrichtig leisten.
19. Dieweiln anch Ihr. Kon. Mat. zu Dennemarck sich be
reits vor diesem erklåhret, dass Sie die versehung thun, und
dero Elsflethischen zoll-bedienten ernstlich injungiren wolten,
alle und jede guhter und wahren, so Seiner Churfurstl. Durchl.
unterthanen ohne unterscheidt angehoren, wan solches vorhero
allemahl eydlich nach dem formular, so diesem tractat in fine
angeschlossen, wird bescheiniget seyn, von diesem Elsflethischen
zoll zu eximiren, solchem auch nicht allein ein gniigen gesche
hen, sondern auch von Ihr. Kon. Mat, hierdurch von neuen
zugesaget und versprochen worden, dass alle und jede Chur-
Brandenburgische unterthanen und bediente, welche Ihre Chur
furstl. Durchl. jetzo haben oder ihre nachkommen an der chur
kiinftig erwerben werden, ohne unterscheid, ob sie in denen
von der chur dependirenden oder anderen einem zeitigen chur
fiirsten zu Brandenburg zugehorigen landen wohnen, solcher
exemption und zollfreyheit ferner zu allen zeiten und in perpe
tuum zu geniessen haben sollen; als geloben und versprechen
Seine Churfurstl. Durchl. hingegen, dass Sie solche zollfreyheit
nicht uber die gebiihr und auf andere, in specie auf der stadt
Bremen biirgerguhter, extendiren, noch dieselbe vor ihre in Bre
men etwa habende ministros und bediente weiter, als auf die
zu ihres hauses nohtdurft verbrauchende guhter, keines weges
aber auf die, womit dieselbe etwa handlung treiben mochten,
prætendiren noch sonsten den ihrigen den geringsten unter
schleiff dabey gestatten wollen, und da sich finden solte, dass
ihre unterthanen und bediente dieser zollfreyheit im geringsten
misbrauchen wiirden, solchenfalls lassen Ihr. Kon. Mat. gegen
dieselbe als defraudateurs ihrer zoll-gerechtigkeit mittelst con
fiscation der wahren und sonsten dem ordentlichen lauff der
rechten nach verfahren; wie dan auch iibrigens Ihr. Churfurstl.
Durchl. und dero successoren und erben Ihr. Kon. Mat. und
dero successoren und erben bey dem genuss dieses zoll-regals
contra quoscunque opponentes auf bediirfenden fall in perpe
tuum mainteniren helffen wollen.
20. Diese defensiv-biindtnus soll zehen nach einander fol
gende jahre wahren, und vor ablauf dieser jahre von deren pro
longation und verlångerung geredet und gehandelt werden.

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