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644 1693. 1. Okt. Nr. 28.
gebriideren, hertzogen zu Braunschweig und Liineburg, ohn
långst gewisse in denen volcker-rechten und dem Westphåli
schen friedens-instrument gegriindete eine mutuelle defension
und unterhallung eines sinceren vernehmens concernirende pacta
errichtet worden, krafft deren beyde theile eine ansehnliche
quantitåt trouppen in bereitschafft zu halten obligiret seyn, de
nen herren hertzogen aber etwas schwer fallen wollen, nicht
nur das erfoderte quantum foederis zu ross und fuess, sondern
auch dariiber noch eine ziemliche anzahl trouppen in ihren
vestungen und landen, wie bis daher von ihnen geschehen, fer
nerhin vollig zu unterhalten und einen solchen kriegs estat, wie
bey ihnen die bisherige sorgsahme gestalt der sachen erfodert,
aus eigenen kråfften allein beharrlich zu souteniren, und die
selbe dahero mit einem beståndigen vorschub dabey secouriret
zu werden verlanget, Ihre Kon. Mat. auch ihnen darinnen nach
vermogen zu gratificiren sich geneigt befunden; so versprechen
jetzhochstgedacht Ihr. Kon. Mat. hiemit kråftiglich, hochermel
ten herren hertzogen zu fuglicher iibertragung der erfoderten
kosten alljåhrlich mit einem vorschub von ein hundert tausendt
rthl. und zwar ohne prætension einiger zinsen aus dero eigenen
koniglichen mitteln wiircklich an die hand zu gehen, selbiges
quantum in gewissen monatlichen terminen auszahlen und da
mit, so lang als die constitution der sachen bey denen herren
hertzogen eine so starcke verfassung erfodern wird, continuiren
zu lassen. Dahingegen aber obligiren sich der herren hertzogen
Durchl. Durchl. hiemit und krafft dieses, dass so bald die zeiten
eine reduction ihrer jetzigen defensions-armatur und verfassung
hinwieder verstatten und sie also des koniglichen vorschubs
ferner nicht benohtiget seyn werden, sie die von Ihrer Kon.
Mat. ihnen bis dahin vorschiessende summ alsdan eines theils
durch rechtmessige cession gewisser liquiden auch auf klarer
hand und sieguln bestehender foderungen hinwieder gut zu
thun, andern theils aber mit bahrer zahlung zu erstatten; wo
bey dann Ihr. Kon. Mat. sich so woll in annehmung sotha
ner cession als in accordirung abreichlicher zahlterminen sich
gegen die herrn hertzoge so erweisen wollen, dass darab dero
zu Ihr. Durchl. Durchl. tragende sincere affection und freund
schatft im wercke soll zu erkennen seyn.
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