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Objektivität erhält, findet er, dass Objektivität nicht der Erkenntnis durch
ein von ihr unabhängiges Ding gegeben werden kann, sondern nur
durch in dem Subjekt selbst liegende Regeln. Durch seine
Verneinung der Möglichkeit einer Erkenntnis des Dinges an sich muss
demnach, würde man sagen, das Erkenntnisproblem für Kant eine
ganz andere Bedeutung erhalten als für Hegel. Da letzterer eine
Erkenntnis des Dinges an sich nicht bestreitet, so kann die Frage
nach der Möglichkeit einer solchen Erkenntnis für ihn sich nie in
der Weise verändern, wie sie es bei Kant tut. Die Frage, wie
Objektivität der Erkenntnis möglich ist, kann für ihn keine andere
Bedeutung haben wie eben die, wie Erkenntnis des Dinges an sich
möglich ist.
Kantianer wie z B. Liebmann, die die Möglichkeit irgend einer
Erkenntnis eines Dinges an sich leugnen[1], da dieses »nicht in das
menschliche Gehirn hineinpasst», können natürlich auch nicht eine
solche Frage aufstellen, wie Erkenntnis eines Dinges an sich
möglich ist. Steht auch zu Anfang der Untersuchung die Frage offen,
ob das Ding an sich gewusst werden kann oder nicht, so kann es
sich für sie jedoch, zufolge dem Resultat der Untersuchung, nie um
einen Nachweis davon handeln, wie eine solche Erkenntnis möglich
ist. Das Problem ist für Liebmann stattdessen: »Woher stammt
einerseits das subjektive Notwendigkeitsbewusstsein, welches jenen
apodiktischen Gesetzen» (»Erkenntnisgesetze, Normen, bei deren
Einhaltung der natürliche Gedankenverlauf die Wahrheit trifft, bei
deren Verletzung er sie verfehlt») »anhaftet? Wie erklärt sich
andererseits der Umstand, dass eben die objektive Erfahrung niemals
widersprechen kann?»[2]. Hierin liegt jedoch stets die Frage, wie
die Übereinstimmung zwischen etwas Subjektivem und etwas
davon unabhängigem Objektivem möglich ist. Dann ist aber auch
der eigentliche Inhalt des Problems, das, dessen Möglichkeit
untersucht werden soll, in beiden Fällen dasselbe. Wird dies
geleugnet, so muss doch stets zugegeben werden, dass in beiden
Formulierungen des Erkenntnisproblems diese Frage nach der
Möglichkeit für das Subjekt, seine Übereinstimmung mit etwas von
ihm unabhängigem Objektivem zu wissen, gegeben ist. Da es nun
das Erkenntnisproblem in eben dieser Formulierung ist, das wir
später untersuchen werden, und aus dem wir den Hegelschen
Gedankengang herzuleiten versuchen wollen, so ist dies hinreichend.
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