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Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie. 175
Denkgesetzes sagt er: »Nur ein Fall ist vorhanden, wo der Ver-
stand vollkommen Recht hat, dies Dritte auszuschUessen. Das fin-
det statt bei dem, was man kontradiktorisch Entgegengesetzte nennt,
wenn nämlich das andere Glied des Gegensatzes nicht ein Be-
stimmtes, der konträre Gegensatz, sondern nur die unbestimmte
Negation des ersten ist. Es ist klar, dass A entweder ein Pferd
oder nicht-Pferd sein muss. Hier giebt es kein Drittes, und die
spekulative Einheit Entgegengesetzter muss hier die Waffen strecken;
— — —.» Später stellt er wieder diese Ausnahme auf, hebt sie
dann aber sofort wieder hinsichtlich der endlichen Dinge auf.
»Höchstens bei kontradiktorisch Entgegengesetzten (§51) könnte
noch vom Satze des Widerspruchs die Rede sein. Auch wollen
wir seine Anwendung insofern zugeben, als etwas nicht ein ihm
widersprechendes Prädikat haben darf, wie z. B. ein hölzernes
Eisen ein Unsinn ist (contradictio in adjecto); was indessen auf
den vorigen Fall zurückgeführt werden muss, indem ein hölzernes
Eisen eben kein Eisen mehr wäre. Der Verstand verlangt also
einerseits mit Recht, dass die vielen auf ein Subjekt bezogenen
Beiwörter sich auch mit emander vertragen (principium convenien-
tiae). Jedoch ist auch hier vielmehr andererseits zu bemerken, dass
es gerade die Natur eines endlichen Dinges mit sich bringt, sich
zu widersprechen, nicht in Übereinstimmung und Gleichheit mit
sich ZQ sein; sondern weil das Wesen tief im Innern der endlichen
Dinge steckt, so kann ihre Hülle dem Drange des sich in’s Dasein
gebärenden Wesens nicht widerstehen, geht an diesem Widerspruch
zu Grunde und damit in ihren Grund zurück.»^ Wenn man, wie
MiGHELET nach Ausweis des vorigen Zitates es tut, den kontra-
diktorischen Gegensatz als die reine Negation und den konträren
als näher bestimmte Negation auffasst, so muss man, wenn kon-
träre Gegensätze von ein und demselben sollen ausgesagt werden
können, dasselbe von kontradiktorisch Entgegengesetzten annehmen.
Die Sätze : A ist B und: A ist nicht B müssen dann beide wahr sein.
•
Nach BoRELius hat Hegel das Gesetz des Widerspruchs miss-
verstanden, und wenn er es verwirft, verwirft er in Wirklichkeit nicht
das Aristotelische Gesetz, sondern eine missverständliche Auffassung
desselben. Doch bewirkt dieses Missverständnis, dass er bisweilen
sich auch gegen das Aristotelische Gesetz selbst wendet. »Es wäre
unerklärlich, dass ein solcher Antagonismus, wie der zwischen der
Aristotelischen und der Hegeischen Logik, hätte entstehen können^
* Das System der Philosophie, I, S. 108.
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