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178 A. Phalen,
verbunden oder selbst zugleich positiv. Man kann auch sagen,
dass das Verneinen ja selbst das negative Urteil und das negative
Urteil das Verneinen ist. Die Negation als solche ist also nega-
tives Urteil, weshalb auch die reale Negation so gedacht werden
muss. Ferner wird auch die reale Negation als ein Verneinen
aufgefasst, das einem Bejahen entgegensteht, aber wenn auch das
Verneinen als ein ungenauer Ausdruck für objektive Ausschlies-
sung bezeichnet werden könnte, was sollte ein Bejahen, das nicht
ein Urteil ist, bedeuten? Wenn reales Verneinen Ausschliessung
wäre, wenn z. B. gesagt würde, schwarz verneint weiss, und dies
nur ein ungenauer Ausdruck dafür wäre, dass schwarz im Räume
von weiss ausgeschlossen ist, was sollte es dann bedeuten, dass
schwarz auch bejahend und das Verneinen nur eine Rückwirkung
des ßejahens sei? Das Bejahen als Gegensatz von Ausschliessen
wäre an demselben Platze oder Teil von etwas sein, was für einen
Sinn aber gäbe dies? Dass das Schwarze bejaht wird, erhält Be-
deutung nur als ein Urteil, das Schwarze ist schwarz. Das Schwarze
wird selbst als ein Urteil gedacht, in welchem es sich als schwarz
bejaht. Dies ist ja auch die Folge, wenn der Identilätssatz A = A,
A ist dasselbe wie A, als Bedeutung unabhängig von dem Be-
wusstsein besitzend aufgefasst wird; wenn das Dasselbesein als ein
besonderer objektiver Begriff aufgefasst wird, so bezieht die Sache
sich objektiv auf sich, sie ist objektiv von sich geschieden. Da in-
dessen die Verschiedenheit des A von sich nur vorgestellt sein
kann, so ist damit die Sache als das die Sache denkende Bewusst-
sein, als selbst ein Urteil von sich fällend gedacht. Solchenfalls
impliziert indessen das Urteil: A ist Nicht-B das Urteil: A ist
nicht B. Nicht-B muss dann nämlich auch formale Negation von
B sein. In Nicht-B, dem realen Gegensatz zu B, muss der formale,
reine, unterschieden werden können. In dem Urteil : A ist NichtrB
ist dann auch ausgesagt, dass A reine Negation von B ist, das,
was nicht B ist, wo »das» sich auf A selbst als identisch damit
beziehen muss. Solchenfalls aber ist A nicht B.
KuNo Fischer fasst den notwendigen Widerspruch als ein Be-
jahen und Verneinen ein und desselben auf. »Jede Darlegung
eines Widerspruchs besteht in der Verneinung einer Denkbestim-
mung, welche noch eben gesetzt und bejaht werden musste;
.»^ »Aus der Natur des Gegensatzes erhellt, dass jede der
^ Gesch. der neueren Phil, 8, i, S. 441.
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