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bewüsst denn alles liebes und gutes was der Ehre und treü wohl
anstehet. Was sonst aber anbelanget von Örtern und städtern da man
nicht pfleget zu schencken nach Handwercks Gebrauch und
Gewonheit gehalten wird, ist zwar ein Ort besser wie der änder Arbeitet
ein guter ehrliebender. Gesell über seyne zeit so erleget er seine
gebtihrliche Straffe als den ist er so gut wie vorhin. Was aber
anbelanget von denen getriebenen Gesellen die in die Länder hin
und wieder h er lauffen und getrieben werden sind zwar viel es ware
aber besser das ein j eder sich so verhielte dass man ihne nicht
treiben dörffte den sie lauffen ohne dem wohl komt die reihe an
mir so lauffe ich auch mit. Jedoch in allén billigen sachen was aber
anbelanget von denen Getriebenen Gesellen die mir von Meistr und
Gesellen sint mit gegeben worden kan ich zwar etliche melden und
vor bricgen ich verhoffe aber sie seynd in unsere Gesellen Bücher
mit auf gezeignet, seynt sie nicht auf gezeichnet können sie noch
aufgezeichnet werden diese und die jenige Gesellen werden so länge
getrieben biss sie ihre sache verglichen haben. Komt mir heut öder
morgen ein solch getriebener Gesell zur Hand, werde ich mich wol
wissen Gebühr gegen ihn zu verhalten, dasselbe wird ein änder
ehrliebender Gesell auch wissen zu thun, sonst ist mir vor dieses mahl
auf die grossgtinstigen und anwesenden Meistr und Gesellen nichts
bewusst denn allés liebes und gutes was der Ehre und tretie vohlan
zustehet ist sonsten einer auf mich öder auf einen andern etwas
bewusst so kan er solches mit Gebühr melden und vorbringen weil die
löbliche Vierwoche verbottet ist und all sein behörung auf den tische
stehet, und eine ordentliche Umbfrage herumbgehet und hernachmahls
stille geschwiegen also mit Gunst beschliesse ich meine Umbfrage.
Erten Gesell. Gesellschaft hat er aus geredet.
Ja vor dieses mahl.
Boken innehåller för öfrigt:
Recept på guldfernissa, — d:o (ett annat), — d:o på försilfring,
undertecknade »Christian Fried. Balthoff.»
»Konçulens nam som sade sig wara kiöpman uti Dantzig heter:
Bergudd. Logierade här d. 12. Maij 1775.»
Två kvittenser, dat. Lund 1781, 1782.
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