Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Das Recht des Kindes, seine Eltern zu wählen
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— 35 —
bringt, erst dann ist die Liebe gross. Dann besitzt
sie auch ein höheres Recht als eine frühere Ver-
bindung, weil sie dann gerade die Treue gegen
unser eigenes höchstes Ich bedeutet. Aber über-
all, wo sie nicht diesen Charakter hat, hat sie auch
nicht dieses Recht. Sie ist dann ein kleines Ge-
fühl, selbst wenn sie durch eine grosse Leiden-
schaft verschönt wird. Und die Kinder, die aus
flüchtigen Verbindungen hervorgehen, werden oft
ebenso halb, als ihr Ursprung es war. „Die grosse
Liebe ist," wie mir ein junger Arzt kürzlich schrieb,
„nur die, welche so tief ergreift, dass man nach
ihrem Verluste nicht mehr ein Ganzes, sondern die
Hälfte eines Ganzen ist, obgleich die Na-
tur die Generation gegen Vernichtung geschützt
hat, indem sie die Möglichkeit gab, mehr als einmal
zu lieben. Aber was das Ideal der Natur ist, dar-
über können wir nicht im Zweifel sein ! Die Rasse,
die entstehen würde, falls jungen Männern und
Frauen die Möglichkeit gegeben wäre, sich zu ver-
einigen, wenn die erste Liebe von ihnen Besitz er-
greift — jene Liebe, die die tiefste ist — diese
Rasse würde gesund und stark und eine andere
werden, als die unsere ist. Aber wenn jetzt die
Jugend liebt, hat sie selten die Mittel zur Vereini-
gung; und wenn sie die Mtitel hat, dann ist oft das,
was sie zu einer ehelichen Vereinigung führt, nicht
das tiefste, w^as sie gefühlt hat, sondern et\vas, das,
wenn es nicht verfälscht ist, doch ein Surrogat
bleibt."
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