Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Das Recht des Kindes, seine Eltern zu wählen
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— so —
für das Wesen zu bewahren, das sie einstmals lieben
werden, für die Kinder, die aus dieser Liebe das
Leben empfangen können.
Der Arterhaltungstrieb macht wirklich den
Menschen niedrig oder klein oder lächerlich —
ganz wie bei uns Heidenstam und Strindberg, eben-
sogut wie Maupassant, Tolstoi und andere aus ganz
verschiedenen Ausgangspunkten es geschildert
haben — aber nur, wenn der Trieb ohne Zusam-
menhang mit seinem in der Natur gegebenen Ziel
auftritt oder wenn dieses Ziel ohne Rücksicht auf
die Hervorbringung einer lebenstauglichen Nach-
kommenschaft erreicht wird. Die Erotik, die
lebenzerstörend ist, die den Wert des Indivi-
duums als Lebenschöpfer verringert, diese Ero-
tik setzt wirklich den Menschen herab, ist
unsittlich, vom Gesichtspunkte der modernen An-
schauung, die das Leben will, aber vor allem die
Steigerung des Lebens zu immer höheren Formen.
Die Jugend muss daher Ehrfurcht vor ihrer
zukünftigen Aufgabe lernen, die sie verfehlt, wenn
sie ihre seelische und körperliche Schönheit an
leichtsinnig geschlossene und gelöste Verbindun-
gen ohne die Absicht der Treue, ohne die Würde
der Verantwortlichkeit vergeudet. Aber die Jugend
muss auch wissen, dass man diese Aufgabe in noch
viel tieferer Weise verfehlt, wenn man mit kaltem
Herzen und kalten Sinnen das Leben eines Kindes
hervorruft, sei es in einer aus weltlichen Motiven
geschlossenen Ehe, oder in einer aus „sittlichen**
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