Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Das Recht des Kindes, seine Eltern zu wählen
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wird dann erst mit allen Kräften seines ganzen
menschlichen Wesens Heben können, wenn die
Liebe nach dem schönen Wort des Amerikaners
Thoreau „nicht nur eine Glut, sondern ein Licht
ist"; er wird dann erst einsehen, welchen
Reichtum das Leben durch die Liebe erhalten kann,
wenn diese ein menschenwürdiges Glück wird, da-
durch, dass sie ein künstlerisches Schaffen ist, ein
religiöser Kult und — schliesslich — ein Ausdruck
der vollzogenen Einheit der Liebenden in einem
neuen Wesen, einem Wesen, das einstmals wirklich
für das Leben wird danken können.
Wenn es sich um die Vervollkommnung des
Menschengeschlechtes handelt, ist die Umgestal-
tung der Sitten und Gefühle immer das Wesent-
liche, und im Vergleiche damit wird der Einfluss
der Gesetzgebung immer gering sein. Aber auch
diese hat, wie schon gesagt, ihre Aufgabe zu er-
füllen. Besonders in Bezug auf Krankheiten, von
deren Erblichkeit man absolut überzeugt ist, muss
die Gesellschaft ehehindernd eingreifen. Man hat
in Deutschland und in Amerika einen guten Ueber-
gangsvorschlag in dieser Richtung gemacht, näm-
lich dass das Gesetz das Vorweisen eines ärztlichen
Zeugnisses — mit vollständigen Daten über die Ge-
sundheit beider Teile — als obligatorische
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