Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - II. Das ungeborene Geschlecht und die Frauenarbeit
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Frauenrechtlerinnen ab ! Von der Arbeiterbewe-
gung, von den in derselben wirkenden Frauen und
Männern aller Klassen wird sie schliesslich durch-
gesetzt werden.
Die Bewegung für den Normalarbeitstag
schreitet durch die Erfahrung, dass man dank der
grösseren Intensität der Arbeit in einer kürzeren
Zeit ebensoviel ausrichten kann wie in der längeren,
nun von Sieg zu Sieg. Sie hatte zuerst die Arbeit
der Kinder und der Halberwachsenen im Auge.
Ich habe bei einer früheren Gelegenheit3) darauf
hingewiesen, dass es die Wirkungen der Fabrik-
arbeit auf die Gesundheit der Frauen selbst sowie
auf die von ihnen geborenen Kinder waren, die ver-
anlassten, dass man — zuerst in England, und dann
in anderen europäischen Ländern — anfing, die
Notwendigkeit einer Normalarbeitszeit auch für
Frauen einzusehen. Die Forderung war und ist
dreifach : eine Maximalarbeitszeit für die Arbeit
der Frau; Einschränkung oder am besten Auf-
hebung der Nachtarbeit der Frau, zuweilen auch
ihrer Arbeit in den Gruben und gewissen anderen
gesundheitsgefährlichen Betrieben ; schliesslich
Schutz der Wöchnerin. Und man hat in den
meisten europäischen Ländern jetzt die Maximal-
arbeitszeit auf 8 II Stunden festgesetzt; die Nacht-
arbeit, Bergwerksarbeit und Ueberarbeit ist ent-
weder verboten oder bedeutend eingeschränkt, und
eine Ruhezeit von 3 bis 8 Wochen für die Wöch-
nerin festgesetzt.
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