Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - II. Das ungeborene Geschlecht und die Frauenarbeit
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teil kann : das höchste Recht wird zum höchsten
Unrecht. Die Gerechtigkeit besteht, nicht darin,
dass die Frau unter Bedingungen arbeiten darf, die
sie und die Generation physisch zu Grunde richten,
sondern darin, dass sie im übrigen die MögHchkeit
hat, ihre Wahlfreiheit zu gebrauchen und zu lernen,
sie gut zu gebrauchen. Die Gerechtigkeit besteht
darin, dass unzählige Frauen geschützt werden, die
sich bis auf weiteres nicht selbst gegen den Miss-
braucli zu schützen vermögen, den der Kapitalis-
mus mit ihren Kräften treibt.
Es ist ein lehrreicher Zug aus der Geschichte
des Klassenkampfes — oder der Frauensache —
dass, nachdem die Frauen zuerst die Männer auf
gewissen Gebieten hinausgedrängt haben, nun die
unverheirateten Frauen suchen, die verheirateten
vom Arbeitsmarkte zu verdrängen! In Amerika,
wo alles rascher geht, hat sich schon unter den un-
verheirateten Frauen eine Vereinigung zu diesem
Zweck gebildet. Diese und ähnliche Erscheinungen
gehören zu der freien Konkurrenz, dieser sogenann-
ten Blüte „des vornehmsten Gedankens unserer
Zeit, des Rechtes des Individuums auf Selbstbestim-
mung!" Und vielleicht werden erst, wenn der
Krieg der Frauen gegen die Frauen ordentlich in
Gang gekommen ist, die Frauenrechtlerinnen ein-
sehen, dass das Problem der Frauenarbeit kompli-
zierter ist, als sie geahnt, so lange sie es, wie bis
jetzt, nur aus. dem Gesichtspunkte des Rechts der
Frau auf Selbstversorgung betrachtet haben. Sie
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