Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - VIII. Kinderarbeit und Kinderverbrechen
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
— 354 —
machen müssen, und das ohne andere Ausnahmen
als dieselben, die für die Befreiung des Mannes
vom Waffendienst Geltung haben. Diese „Wehr-
pflicht" würde für viele Frauen gerade in die Zeit
fallen, in der ihr Interesse an dem Gegenstand durch
die Schliessung einer Ehe oder den Gedanken an
sie, die diese ihre Ausbildung noch bedeutungs-
voller machen würde, eben erwacht ist. Aber auch
die Frauen, die selbst niemals Mütter werden, wür-
den so gewisse allgemeine Prinzipien der Psycho-’
logie sowie der Gesundheits- und Krankenpflege
lernen, von denen sie dann in jeder Lebenslage
Nutzen haben könnten. Weiter erwarte ich
immer mehr jener Einschränkungen des Rechtes
der Eltern über ihre Kinder, durch die man schon
jetzt Verbote gegen das Aussetzen der Kinder,
Strafen für Kindermord, Strafen für Kindermiss-
handlungen, das Gesetz des obHgatorischen Schul-
besuchs u. s. w. erwirkt hat. In England haben
sich Gesellschaften gebildet, um die Lage der
Kinder in den Familien zu untersuchen und um
Grausamkeiten gegen Kinder zu verhüten. Auf
ihre Anzeige hin können pflichtvergessene Mütter
mit Gefängnis bestraft, pflichtvergessene Väter ge-
zwungen werden, ihre Kinder zu erhalten, u.s.w. —
und, wo die Eltern sich unverbesserlich zeigen,
hat man das Recht, ihnen die Kinder zu nehmen.
In verschiedenen Staaten Deutschlands giebt
es ja auch Gesetze, nach denen die Kinder jenen
Eltern, die durch Missbrauch ihrer Stellung dem
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>