Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Meddelanden och aktstycken - N. Jacobsson. Några aktstycken från arkivet i Herrnhut till belysande af grefve Zinzendorfs första förbindelser med Sverige och den svenska herrnhutismens uppkomst (forts. och slut från föreg. årg.)
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mriidei,anden och aktstycken
Zinzendorf, welcher vormahls in unsrer pommerschen Stadt Stralsund
geprediget, nunmehro aber wegen obgedachter Irrtümer in Copenhagen
ein Consilium abeundi bekommen und dannenbero gesonnen sein soll,
sich in unsre Länder zu begeben, also gelanget an Euch unser
ernstlicher Befehl, dass ihr obgemeldeten Grafen dieses Namens, wenn er
zu euch kommt, nicht verstattet weiter zu reisen, sondern ihn dahin
disponiret, dass er sogleich wieder aus unsern Ländern zurückreise.»
Dieser Befehl soll nach guter Freunde Bericht in Christianstads
Lähn gar von den Canzeln abgelesen sein, und ich würde mich scheuen
solches zu berichten, wenn ich nicht wüsste dass der Herr Graf
dergleichen schon gewohnt, solche mit Recht als Mahlzeichen des
Gekreuzigten ansehe, und dannenhero mir diese Aufrichtigkeit gern zu gute
halte, welche zu-gute-Haltung mir bei folgendem Bericht weiter
ausbitte.
Es hat ein guter Freund aus Copenhagen, der selbst in
Herrnhut gewesen und aus der Freunde eignem Munde ihre Meinungen
schriftlich aufgesetzet uns den Bericht davon zugeschicket, in
welchem absonderlich der Artickel von der Kindertaufe uns sehr
an-stössig gewesen, nachdem zur wahren Gültigkeit der Taufe absolut
die Heiligkeit der Eltern, des Priesters, der Gefattern und der ganzen
Gemeine erfordert wird. Wir können solches nicht anders als den
in unsern LL. SS. [= Libris Symbolicis] verworfenen Donatismum
ansehen, und würden also ungleiche Gedanken von der wehrtesten
Freunde conformitate doctrinae cum ecelesia Lutherana fassen, wenn
wir nicht glaubeten, dass Sie dieses vielleicht anders wollten
verstanden haben. Es wurde ja auf solche Weise keine wahre Taufe
als in Herrnhut sein, indem dergleichen Leute in andren Coetibus
sine metu contrarii kaum dürften allezeit gefunden werden. Solte
denn unsrer Eltern Unglaube Gottes Glauben aufheben? In dem
Artickel von der Aufnehmung in die Gemeine scheinet uns etwas
Sectirisches und von der Kinderzucht etwas impracticables zu sein.
Allein es sei ferne von mir zu urtheilen, der ich von meinem eigenen
Gewissen als ein boshafter, ungetreuer und widerspenstiger unaufhörlich
verurteilt werde. Möchte mir Gott Zeit, nötige Mittel und
Gelegenheit anweisen, ihre Versammlung und Glaubenseinigkeit zu sehen,
so dürften diese und andre Scrupel bald wegfallen. Ich habe
hierdurch meine Aufrichtigkeit bezeugen wollen, und in der Hoffnung,
dass es auch so werde aufgenommen werden, empfehle mich meines
gnädigen Herrn Grafen und aller Herrnhutischen Freunde vorbitte,
Liebe und Unterricht; mit gebührender Ergebenheit und
schuldigstem Respect verharre des hochgebornen Herrn Grafen, meines
gnädigen Herrn
demütigster und geborsahmster Diener
Hf at f[ia] s Otto Ubechel.
Malmoe d. 24. Iul: st. vet: 1735.
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