Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Uppsatser och undersökningar - Nils Jacobsson. Uppsaladocenten Arvid Gradins »deputationsresa» till patriarken i Konstantinopel 1739—1740 — ett led i Zinzendorfs missionsplaner
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GRADINS »DEPUTATION SR ESA» TILL KONSTANTINOPEL
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aber des Wesens anbetungswürdig und verehrt, in dem Vater,
dem Sohn und dem Geist und zwar dem Vater als allein dem
Urheber, Gebährer und Hervorbringer, dem Sohn aber als
Ur-hoben und vom Vater von Ewigkeit gebohren, dem Geist aber
als von demselbigen Vater allein von Ewigkeit ausgehend und
glaubt in Ansehung der Haushaltung Gottes, nach welcher wir
einmiithig bekennen, dass der Sohn und das Wort um
unsertwillen Mensch worden, ein vollkommener Gott ist und ein
vollkommener Mensch, gebohren in einer übernatürlichen
persönlichen Vereinigung; welche auch verehret die sieben
Geheimnisse (sacramenta) der Gemeine Christi, und die übrigen
Kirchenbeschlüsse und Verfassungen, da weggewiesen und verworfen
wird alle Neuigkeit und neue Lehre, welche durch spitzige
Streitfragen und Seelen-schädlichen Betrug listiger Weise zu
Wege gebracht, dass die alte Kirche Christi, die im Glauben
eine ist, zerrissen und zertrennet worden, und über diese gesunde
und rechte Bekenntniss unsrer rechtgläubigen Religion und
un-fehlbahren Lehre, welche auf eine Weise und in einer Ordnung
fortgeht und zusammenläuft, nach der Regel, Richtschnur und
Vorschrift der Morgenländischen Kirche Christi; wie unser Volck,
die Griechen, die rechtgläubigen Christen, von oben empfangen
haben und dencken und glauben und eben von den
obengenannten Mährischen und Herrnhutischen Brüdern geglaubt und
geprediget wird. Wir bitten also Eure Seligkeit und Heiligkeit mit
einer brüderlichen Ermahnung, dass ihr denen von dannen
ankommenden Brüdern einen freyen Aufenthalt gestattet; und in so ferne
sie an unserm unstraffbaren Glauben, nach der in dem kurzen
Begriff oben abgefassten Regel nichts verändern; die Hauptstücke
und vornehmsten Lehr-Puncte aufs genauste beobachten, und den
heiligen Kirchen-Ordnungen und Verfassungen nach der Weise
unsrer alten Morgenländischen Kirche folgen, sie würdig achtet,
angenommen zu werden, und sie also als Glaubens-Brüder in
der Liebe aufnehmet, ihnen auch alle nöthige Hülffe leistet zur
Vermehrung unsers heiligen Glaubens, und zur Erweiterung und
Erfüllung des Christlichen Namens. Denn wir haben von den
Aposteln gelernet, einander beyzustehen und vor einander zu
sorgen, und dass sich die Gemeine Christi befleissigen muss, so
viel möglich in eine Einigkeit und Gemeinschafft zusammen zu
tretten, als welche ein Haupt und einen Erz-Bischoff und heili-
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