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SVENSKA MILITÄRKYRKOVÄSENDETS HISTORIA löc)
Ty i
8.
Welcher Priester den Gottes dienst vnd bethstunden1 ohne genugsanieu Vnd
erheblichen auch beweissliche Vrsachen vnd ehehafte Verseiimet, der soll
iedes-mahl einen halben Monath sold dem Hospital zur busse Verfallen sein.
9-
Welcher Soldat sich nicht zum Gottesdienste vnd gebethe- einstellet, der soll
zum ersten Vnd anderen mahl Von seinem Rottmeister darumb gepfändet, zum
dritten mahl aber, da er nicht genugsahme erhebliche Vnd rechtmässige ehehaft
in continenti zubescheinigen mit dem halseisen tag Vnd nacht gestraffet werden.
Ty i.
io.
Welcher Priester zu der Zeit, wän
er den Gottesdienst und gebeth’- halten
soll, truncken befunden wirdt der soll
zum ersten Vnd andern mahl Von des
Peldt Consistorij verordneten darumb
corrigiret Vnd zur mässigkeit ermahnet,
zum dritten mahl aber Von dem Läger
relegiret werden.
Br.
5-
Söl sich kein Priester, wenn er den
Gottesdienst halten söl, truncken
finden lassen, oder auff solchen Pall aus
dem Läger relegiret werden.
Ty i.
ii.
Auf alle gewöhnliche Peyertage, wie auch die Sontage, Vnd dän, so sichs leiden
will, auch nicht vnvmbgängliche Verhiuderunge, so wohl andere heilige Tagen
mit einfallen, soll in der wocheu einmahl geprediget, Vnd solches nicht allein
gleich dem andern Gottesdienste mit den Trompetenschall Vnd Trommelschlage
Verkündiget, sondern auch die seümigen, es sey Priester oder Soldat, ebenmässig
wie beim gebeth3 vermeldet, wau sie ihrer absentz halber nicht genugsahme Vnd
gegründete Vrsachen anzuzeigen, gestraffet werden.
Ty i.
12.
Alle Marketenter Vnd Sckencken,
wann zur Predigt ein Zeichen gegeben
worden, sollen ihre bueden alsbaldt
schliessen, Vnd im’1 wehrendem
Gottesdienste, es sey vnter der Predigt oder
Br.
7-
Unter wehrenden Gottesdienst sollen
die Schencken und Marqvetenter bey
Verlust der Wahren kein Fressen und
Sauffen gestatten, sondern ihre Buden
verschlossen halten.
1 vnd bethstunden tillsatt i Ty i; saknas i trycket.
2 vnd gebeth tillsatt i Ty i; saknas i trycket.
3 wie beim gebeth tillsatt i Ty i; saknas i trycket.
4 Ursprungligen Vnter.
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