Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Tor Andrae, Der Ursprung des Islams und das Christentum. III. Die Eschatologische Frömmigkeit Muhammeds
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DER URSPRUNG DES ISLAMS UND DAS CHRISTENTUM 2 57
21 7
49—50 vgl. 33: 21, 60: 6). Sure 2: 59 bezeichnet den Glauben
an Gott und an den jüngsten Tag (al-jaum al-äliira) als den
Inhalt des Glaubens, der zusammen mit den guten Werken
seinem Besitzer den Lohn der Seligkeit einträgt. Die Werke,
besonders die Wallfahrten, können eitel Schein sein, dagegen
wird der Glaube an Gott und an den jüngsten Tag zusammen
mit der Teilnahme am Ijihäd, am heiligen Krieg, als das
ausschlaggebende Kennzeichen der wahren Frömmigkeit
hingestellt (9: 19). Sehr oft werden die Rechtgläubigen als diejeni
gen, »die an Gott und den jüngsten Tag glauben» angesprochen
(2: 226, 4: 42—43. 5: 73. 9: 18, 9: 44—45. 9: 100), wie auch
die Ungläubigen kurz als diejenigen, »die nicht an das künftige
Leben glauben», bezeichnet werden (16: 23, 62, 17: 47, 53: 28).
Der Glaube an das Jenseits (al-äliira) steht sogar oft allein als
der Glaube überhaupt den verschiedenen guten Werken
gegenüber: »Die Gläubigen, die das Gebet verrichten, den Zakät
entrichten und einen festen Glauben an das Jenseits hegen»,
heisst es 27: 2—3 (vgl. 31: 3, 35: 19). Auch wird wohl oft,
wo von der Furcht vor Gott schlechthin als von dem
Charakteristikum für die Gläubigen die Rede ist, an die Furcht vor
der jenseitigen Vergeltung gedacht sein. So wird der oft
(67: 12, 50: 32 usw.) wiederkehrende Ausdruck jahsauna
rabba-hum bi-l-gaib, »sie fürchten ihren Herrn im Verborgenen» von
ßeidäwl wohl richtig erklärt: «Sie fürchten seine Vergeltung,
wenn sie noch fern ist (gäiban)als ob sie sie sähen.» Und wenn
der Gläubige als derjenige, der sich vor dem makäm rabbihi
fürchtet, bezeichnet wird, so wird von demselben Kommentator
makäm als das »Erscheinen vor ihm» im Gericht gedeutet.
Es soll also der Fromme nicht nur an den jüngsten Tag
glauben, er soll sich vor ihm fürchten. »Die Frommen»
(al-1abrär) sind nach 77: 7 die, »die ihre Gelübde erfüllen und
sich fürchten vor einem Tage, dessen Unheil sich weit
verbreitet»; und die Schilderung des Frömmigkeitsideals in 70: 22—34
spricht von denen (26) »die den Tag des Gerichtes für wahr
halten und (27) vor der Strafe ihres Herrn zagen, (28) siehe
vor der Strafe des Herrn ist niemand sicher». Die demütige
Furcht vor dem grossen Richter ist die Signatur dieser
Frömmigkeit, Gottesfurcht wird hier im eigentlichsten Sinne des
Wortes gebraucht. Die Gerechten »erbeben aus Furcht vor
ihrem Herrn (hum min hasjati rabbihim musfiküna, 23: 59)»,
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