Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 3. Die Krise des Bischofssystemes in der zweiten Hälfte der Regierung Gustaf Vasas
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THEODOR VAN HAAG S. J.
gung ist nicht ursprünglich; auch sie ist nur ein Zeugnis für die
rechtmässige Berufung des Kandidaten. Die Weihehandlung ist
damit aus dem eigentlich Religiösen in das Lehrhaft-Institutionelle
umgebogen. Typisch melanchthonianisch ist daneben der enge
An-schluss an die Tradition im Ausdruck. Die Messe halten wird »sacra
facere», die Weihe empfangen »sacris initiari» genannt. Aber die
Bischofsordnung ist beiseite gesetzt. Norman bestimmt mit einer
Anspielung auf seine Kirchenordnungsversuche von 1540-41, dass
seniores de capitulo dem Laurentius Helsingus die Hände auflegen
und ihm ein Weihezeugnis ausstellen sollen.
Normans Brief verrät, wie tief der traditionelle Weihegedanke
noch in Västergötland verankert ist. Die Bauern in Fridlanda
weigern sich einen Pfarrer anzuerkennen, der nicht »de möre antiquo»
ordiniert ist. Der Ordinarius Ericus Svenonis, ein lutherischer
Eiferer, lehnt es trotz seiner Ernennung durch den König ab, die
Weihen zu erteilen, weil er nur electus ist und keine Bischofsweihe
empfangen hat. Das Kapitel in Skara will sich erst recht nicht die
Or-dinationsgewalt eines Bischofs anmassen. Auch Normans Brief
bricht den Widerstand nicht. Der Pfarrer von Fristad muss sich
aufs neue bei Norman beschweren, dass man ihn nicht ordinieren
will. Dieser hatte am 15. Oktober 1545 gerade einen Brief aus
Bogesund an das Kapitel von Skara geschrieben, als er von der
Nichtbeachtung seiner Weisungen vom 8. Oktober erfuhr. In einem
Postscriptum entläd sich sein Zorn über den törichten Ungehorsam der
Skaraer Domherren. Keiner von ihnen sei imstande, seine Ansicht
zu widerlegen, die auf der Schrift und den Vätern beruhe. Weil
man seine Autorität, die er vom König empfangen, so missachte,
werde er ihm von der Angelegenheit Mitteilung machen. Der König
werde sie dann schon an ihre Pflicht erinnern. Norman schliesst
mit einer Drohung: »Cavete autem, domini mei, cavete ne talis
per-vicacia vobis male vertatur, plura equidem non scribam. Suaserim
tarnen, si Laurentius ad vos redierit, ne pretermittatis quin, quod
iure ei debetur, tribuatis.»18
Schon am 18. Oktober folgt aus Karlebylånga der Mahnbrief
des inzwischen verständigten Königs an das Kapitel von Skara.19
Norman habe ihm mitgeteilt, dass das Kapitel seinen Befehl miss-
18 RA Str. hist. handl. vol 2.
» GR 17, 537-38.
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