- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 4. Der lutherische Episkopat unter Erich XIV

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IOO

THEODOR VAN HAAG S. J.

empfingen sie den König, angetan mit dem Chormantel, der noch
heute die liturgische Amtstracht der schwedischen Bischöfe ist.
Die Ordinarien der von Gustav Vasa abgetrennten Bezirke trugen
dagegen nur das Messgewand (Kasel), die liturgische Gewandung
des Priesters. Ein gewisser Unterschied zwischen Bischöfen und
Ordinarien blieb von jetzt an bestehen. So wird beispielsweise im
Januar 1564 bei den geistlichen Beisitzern der Gerichtsverhandlung
gegen Olof Gustafsson Stenbock die Gruppe von sechs Bischöfen
von der Gruppe der drei Ordinarien unterschieden.3 Unter Erich
XIV. bleibt die Terminologie trotzdem schwankend.4 Der
Ausdruck Ordinarius wird auch für die Bischöfe gerne gebraucht,
besonders bei ihrer Ernennung und wenn sonst ihre Amtsvollmacht
ausgedrückt werden soll. Aber das tiefeingewurzelte Misstrauen
Gustav Vasas gegen den blossen Namen Bischof war bei seinem Sohne
nicht mehr vorhanden. Andererseits ist auch keine Tendenz
sichtbar, die abgesprengten Ordinarienstellen eingehen zu lassen. Sie
wurden bei Vakanz wieder besetzt. Im Jahre 1563 kam sogar eine
neue Stelle hinzu, als Nicolaus Stephani nach der Eroberung
Jämtlands als Ordinarius von Örebro nach Oviken versetzt wurde. Eine
Sonderstellung nahm der geachtete Fregattenkapitän Georgius
Marci ein, der 156S plötzlich zum Priester geweiht und zum Probst
oder Superintendent für den gesamten Feldklerus ernannt wurde..

Die Ordinarien der abgetrennten Sprengel erhielten auch unter
Erich XIV. keine Weihe.5 Trotzdem hatten sie die gleichen
Vollmachten wie die Bischöfe. Das von den Reichsständen am 14.
April 1561 in Arboga bestätigte Übereinkommen zwischen Erich
und seinen Brüdern macht keinen Unterschied zwischen Bischöfen
und Ordinarien und spricht beiden das Recht zu, Priester einzu-

3 SRA I, 2, S. 110. — Die gleiche Ordnung wird bei den Unterschriften
der folgenden Reichstagsbeschlüsse eingehalten.

4 Holmquist III, 1, S. 376. — So wild z. B. Nils Knutsson 1561 als
Ordinarius in Växjö bestätigt, Johannes Ofeegh 1562 zum Ordinarius von
Västerås ernannt, Paul Juusten 1563 als Ordinarius von Viborg nach Åbo
versetzt, obwohl er bereits 1554 eine Bischofsweihe erhalten hatte. Dagegen
nennt sich z. B. Erasmus Nicolai in Stora Tuna seit seiner Ernennung 1567
Bischof. Belege bei Ekström, Västerås stifts herdaminne I, 1, S. 340.

5 Erasmus Nicolai z. B., 1567 Ordinarius in Stora Tuna, 1571 Domprobst
in Västerås, 1574 zum Bischof daselbst ernannt, erhielt eine Bischofsweihe
erst 1575.

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