- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 5. Laurentius Petri auf dem Höhepunkt seiner Wirksamkeit

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THEODOR VAN HAAG S. J.

nicht Menschenwerk, sondern von Christus selbst angeordnet. Er
wird auch für seine Erhaltung sorgen.17 Laurentius Petri spricht
dann von der Einsetzung neuer Priester. Nach dem Fortgang der
Apostel wurde es üblich, dass die Gemeinden sich ihre Prediger
auswählten. Diese Wahl wurde dann vom Bischof durch Gebet und
Auflegung der Hände bestätigt.18 So soll es auch jetzt geschehen.
Die Gemeinde soll ihren Kandidaten dem Bischof vorstellen. Dieser
prüft, ob der in Aussicht genommene für das Predigtamt geeignet
ist, wobei es vor allem auf gründliche Kenntnis der Schrift und
Unbescholtenheit der Sitten ankommt. Wer auf diese Weise berufen
und examiniert ist, soll sein Amt nicht eher antreten, als bis der
Bischof ihm unter Gebet die Hände aufgelegt hat. Denn der Heilige
Geist, ohne den niemand dieses Amt recht verwalten kann, pflegt
durch solche Mittel gegeben zu werden. Es wäre vermessen, sich
über diesen Gebrauch hinwegzusetzen, der seit der Zeit der Apostel
in der Christenheit üblich ist.19 Doch sind Salbung und ähnliche
katholische Zeremonien unnötig, wie sie ja auch zur Zeit der Apostel
noch nicht bestanden haben.20 Laurentius Petri sieht also in der
Priesterweihe vor allem die Bestätigung der priesterlichen Berufung.
Wenn dabei von der Mitteilung des Heiligen Geistes durch die Weihe
gesprochen wird, so ist darunter nicht die katholische Lehre zu
verstehen, nach der durch die Ordination dem Priester, und ihm allein,
die Vollmacht zur Konsekrierung des Leibes und Blutes des Herrn
im Altarssakrament und die Absolutionsgewalt im Sakrament der
Busse übertragen wird. Laurentius Petri betrachtet viel mehr als
Wirkung der Ordination den Beistand des Heiligen Geistes für die
schwierigen Amtsaufgaben des Dieners am Wort. Obwohl er die
Notwendigkeit der Ordination betont und nicht-ordinierte Prediger
mit Strafen bedroht21, kennt er die absolute innere Notwendigkeit
der Weihe als einer sakramentalen Handlung, welche die
priesterlichen Vollmachten erst überträgt, nicht.

Auch das 25. Kapitel der Kirchenordnung über die Bischöfe,

17 a. a. O., S. 139.

18 a. a. O., S. 140.

19 a. a. O., S. 141-42.

20 a. a. O., S. 142.

21 a. a. O., S. 149. Dieser Zusatz ist in der Kirchenordnung von 1561 noch
nicht enthalten.

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