- Project Runeberg -  Kyrkohistorisk Årsskrift / Fyrtiofjärde årgången, 1944 /
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(1900)
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - I. Undersökningar - Theodor van Haag S. J., Die apostolische Sukzession in Schweden - 6. Johanns III. liturgische Reform und die Bischofsweihe von 1575

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DIF, APOSTOLISCHE SUKZESSION IN SCHWEDEN

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Person in die zweite. Nach dem Vorbild des Missale Romanum hiess
es also jetzt »dankte dir, himmlischer Vater» statt »dankte seinem
himmlischen Vater».6 Andererseits wurde die
Transsubstantiations-lehre abgewiesen. Nach einem religiösen Disput, bei dem Johann
seine Mittelstellung zwischen den einander widersprechenden
(lutherischen) Theologen und den Katholiken verteidigte, nahm der
versammelte Klerus die Änderungen an.

Für die Weiterführung seiner Reformen versicherte sich Johann
III. der Mitwirkung neuer Bischöfe. Zum Nachfolger des
verstorbenen Erzbischofs wurde dessen Schwiegersohn, zum Unterschied von
seinem gleichnamigen Schwiegervater Laurentius Petri Gothus
ge-heissen, bestimmt, obwohl er bei der Wahl auf dem Reichstag 1574
nur 22 Stimmen erhalten hatte, während der streng orthodoxe
Lin-köpingsbischof Martinus Olai 33 Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Laurentius Petri Gothus war damals Rektor der Akademie in
Uppsala. Bei dem humanistisch feingebildeten Schüler Melanchthons
konnte der König Verständnis für seine liturgische
Erneuerungsarbeit voraussetzen. Die endgültige Ernennung des neuen
Erzbischofs erfolgte aber erst, nachdem er Ende 1574 mit dem zum
Bischof von Västerås ausersehenen Erasmus Nicolai siebzehn
Artikel unterschrieben hatte, die dem überkonfessionellen,
vermittelnden Standpunkt des Königs entsprachen. Nach Baazius6
handelten die beiden ersten Artikel von der Beobachtung der Jurisdiktion
und von der hierarchischen Abstufung der kirchlichen Ämter im
traditionellen Sinn.7 Der dritte Artikel forderte ein Zurückgehen
auf katholische Riten bei der Bischofsweihe.8 Andere Artikel griffen
vorsichtig auf die Krankenölung und eine Art Firmung der Kinder
zurück. Im Januar 1575 musste Laurentius Petri Gothus dann
noch ausdrücklich die Ubiquitätslehre verurteilen, die nach dem
Vorbild von Brenz von der schwedischen Orthodoxie gelehrt wurde.9

Nach diesen Vorbereitungen konnte Johann dazu übergehen,

5 Zur Disputation über diesen Punkt vgl. SRA I, 2, S. 492-94.

6 Der Wortlaut der 17 Artikel ist nicht erhalten. Eine Inhaltsangabe bei
Baazius a. a. O., S. 364-66. Kürzere Fassungen SRA I, 2, S. 518-19. HH
20, 224.

7 Eine Wiedereinführung des Diakonats scheint nicht beabsichtigt
gewesen zu sein.

8 »De ritu et ordinatione Episcoporum möre antiquorum observanda.»

Baazius a. a. O., S. 365. 9 Holmquist III, 2, S. 44.

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