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Correspondenzen aus Ungarn. 416
fassen, denn wir stånden ja Jahrhunderte hindurcli unter
fremdem (besonders deutschem) Einflusse, und die Bestrebungen
unserer Könige aus fremden Eegierungshäusern sind aus der
Weltgeschichte dem Leser zu bekant, als dass ich sie hier
nicht mit Schweigen übergeben könnte. Maria Theresias
"Ra-tio educationis" regelte einigermassen das ung. Schulwesen
und ist in mancher Beziehung noch heute massgebend.
Docli ihr folgten Josephs des Zweiten himmelstürmende
Institutionen, dann der Bruch mit Ungarn, dann die ewigen Kriege,
endlich 1848—49 mit seinem traurigen Ausgange, schliesslich
dass Bach’sche, antimagyarische System und Provisorium. Was
Konnte unter solchen Umständen fur die Volksschule geschehen?
Politische Unruhen und Umwälzungen, blutige Kriege und was
dergleichen mehr ist, trägen wenig zum Gedeihen des geistigen
Fortschrittes der Völker bei, höchstens können sie dazu Anstoss
geben. Zum Beweise meiner Behauptung führe ich Ihr Schweden, oder
um Ihre Bescheidenheit nicht zu beleidigen, die kleine Schweiz
an. Auf sie passt wohl das deutsche Sprichwort: Friede ernährt,
Unfriede verzehrt.
Ja wir waren in jeder Beziehung gewaltig zurück geblieben.
Es mangelte uns, dem ältesten konstitutionellen State Europas,
an Freibeit, an Bildung, an Allem.
Da kam das Jahr 1866 mit seinem Königgrätz. Die
furcht-baren Niederlagen des österreichischen Heeres gaben uns einen
König, Freibeit und Konstitution. Jubel erfüllte das Herz jedes
patriotischen Magyaren, und nun hiess es recht frisch ans Werk
gehen. Die Yorsehung gab den Magyaren gerade zur rechten
Zeit den rechten Mann. Es war diess der Cultus- und
Unter-richtsminister von 1848 Baron Karl Eötvös, der nun auch im
ersten Ministerium (unter Praesidium Grafen Andrässy’s) das
Cultus- und Unterrichtsministerium übernahm und für sein
Yater-land ein segensreiches Wirken begann.
Das Jahr 1868 brachte uns in XXXVIII Gesetzartikel ein
Gesetz fiir Volksunterricht, welches zwar in gar mancher
Beziehung Nachalimung des Deutschen und Schweizerischen ist, somit
nicht ganz für unsere Verhältnisse passt und viele Mängel hat,
nichtsdestoweniger aber den Grundstein biidet, auf welchem die
Nachknmrncn getrost bauen können.
Laut besagten XXXVIII Gesetzartikel von Jahre 1868
ge-hören in den Bereich des Volksunterrichtes folgende Anstalten:
1) Die FröbeVsche Kinder g ärten und
Kleinkinderbewahr-anstalten, welche aber in Ungarn trotz einem
Kinderbewahrer-Seminare noch wenig verbreitet sind, und ich bin der Ansicht,
dass sie auch erst dann mehr in Schwung kommen werden, wenn
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