- Project Runeberg -  Pedagogisk tidskrift / Fyrtiosjette årgången. 1910 /
279

(1903-1940)
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BERICHTE ÜBER DEN MATHEMATISCHEN UNTERRICHT. 279

Fächer der philosophischen Kandidatenprüfung beseitigt.
Um die Prüfung genügend bestanden zu haben, wurde
gefordert, dass .man zusammengerechnet zum mindesten
sieben Zensureinheiten in fünf einbegriffenen Fächern
davongetragen hätte. Die philosophische Lizentiatenprüfung
wurde direkt in drei beliebig gewählten Fächern, nach
vorhergehender Kandidatenprüfung in zwei, demselben Gebiete
(»Sektion») angehörenden Fächern abgelegt. Um die
Prüfung in ausreichender Weise bestanden zu haben, wurde
nur das Prädikat »genügend» in jedem dieser Fächer
gefordert. Erst jetzt wurde dem Realstudenten (ohne
Latein) die Berechtigung gewährt, philosophische Prüfungen
abzulegen, wobei für die Zulassung zur Kandidatenprüfung
gefordert wurde, dass wenigstens drei in dieselbe
einbegriffene Fächer dem mathematisch-naturwissenschaftlichen
Gebiet (»Sektion») angehören sollten und bezüglich der
Lizentiatenprüfung das gleiche Verhältnis mit Rücksicht
auf zwei der Lehrfächer. Neue Verschriften über die
Befähigung für Lehrerstellen an den Gymnasien
(Oberreal-schulen und Realschulen) wurden im Jahre 1892 erlassen.
Für die Lehrbefähigung an Gymnasien und Realschulen
wurde als Hauptbedingung festgesetzt, dass der Bewerber
in der Kandidaten — oder Lizentiatenprüfung in vier
unter gewissen vorgeschriebenen humanistischen bzw.
mathematisch-naturwissenschaftlichen Lehrfächern oder in
drei Fächern der einen Gruppe und in einem der anderen
Gruppe zum mindesten das Prädikat »genügend»
davongetragen habe. Nachdem die Geographie als selbständiges
Fach hinzugekommen, bestand die letztere Gruppe aus
Mathematik, Chemie, Geologie, Botanik, Zoologie und
Geographie. Die Befähigung für eine Oberlehrerstelle
(Lektorat) jvurde erworben, wenn man dazu vor der
betreffenden Fakultät eine genügende Dissertation in einem der
Lehrfächer verteidigte, die für die Stelle erforderlich waren.

3. Näheres über die jetzigen Bestimmungen.

Die durch die Prüfungsordnung vom Jahre 1907
eingerichtete philosophische Amtsprüfung soll zuerst eine von

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