- Project Runeberg -  Pedagogisk tidskrift / Fyrtiosjette årgången. 1910 /
282

(1903-1940)
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A. WIMAN.

einzelnen Examinatoren voraus und die Verhältnisse hatten
sich dahin entwickelt, dass diese Vorprüfungen das
hauptsächlich Bestimmende für den Erfolg der Prüfung wurde
und die Prüfung selbst mehr zur Förmlichkeit herabsank.
Es hing aber ganz und gar vom Examinator selbst ab, ob
er eine Vorprüfung gestatten wollte und welche Geltung
die dabei erworbene Zensur haben würde. Die erwähnte
Ordnung suchte das System der Vorprüfungen ganz und
gar zu beseitigen und statt dessen gewährte sie das Recht,
die Prüfungen, vor der philosophischen Fakultät in zwei
Abteilungen abzulegen, von denen laut der ursprünglichen
Bestimmungen die letztere Abteilung nicht später als neun
Monate nach der ersteren abgelegt werden durfte; jedoch
wurde diese Zeit nachher auf zwei Jahre ausgedehnt.
Hierdurch aber wurden die alten Vorprüfungen keineswegs
zunichte gemacht und die jetzige Ordnung vom Jahre 1907
hat es dahingebracht, dass sie die eigentliche Prüfung
ausmachen. Der Studierende bekommt bei seiner Inskription
in die Fakultät ein nach einem festgesetzten Formular
ab-gefasstes Prüfungsbuch und in dasselbe soll der
Examinator, nachdem der zu Prüfende den Anforderungen der
Vorprüfung genügt, Jahr und Tag der Vorprüfung und die
erworbene Zensur aufzeichnen und daneben vor der
betreffenden Aufzeichnung seinen Namen unterschreiben.
Die Praxis hat sich so entwickelt, dass die Examinatoren
das ihnen gestattete Recht benutzen, die Vorprüfungen für
gewisse Perioden, drei für jedes Semester anzusetzen.
Wenn es der Examinator oder der Studierende wünscht,
soll die Vorprüfung vor offenen Türen stattfinden. Der
Studierende, der in der Vorprüfung durchfällt, hat das
Recht, noch einmal während desselben Semesters zur
Vorprüfung in dem betreffenden Fach zugelassen zu werden.
Der Examinator hat die bestandene Vorprüfung bei der
Fakultät zu melden. Die Berechtigung zur Nachprüfung
ist so erweitert worden, dass den Studierenden jetzt
gestattet wird, auf diese Weise in einem Fach einen
Zensurgrad einmal zu erhöhen, wenn dass Fach schon in seiner
Prüfung vorkam.

Die Schuldigkeit seitens der Fakultät, zur Leitung der
Studierenden für die einzelnen Prüfungen und zur zweck-

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