- Project Runeberg -  Die person Muhammeds in lehre und glauben seiner gemeinde /
173

(1917) [MARC] Author: Tor Andræ
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - III. Die unfehlbarkeit ('isma) des propheten

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Die unfehlbahrkeit den propheten

173

ten im allgemeinen heisst es: »Nicht geziemt es einem propheten
etwas zu unterschlagen», weil der maqäm des prophetentums und
die cisma der propheten fern sind von allen gemeinheiten, nnd
weil es unmöglich ist, dass so etwas von ihnen kommen könnte,
da sie ihrer menschlichen attribute entkleidet worden sind und
geschützt sind vor allem einfluss der seele oder des Satan,
bestehend in Gott und mit seinen attributen (sifät) ausgerüstet.1 Die
völlige Übereinstimmung mit den göttlichen eigenschaften muss
also beim propheten als eine vollendete tatsache gedacht werden.

Die sünde des propheten in der angeführten bedeutung von
seinem früheren »wesen und eigenschaften» oder die »färbungen»
(talwinät) der schon zurückgelegten mystischen stufen ist also
jedenfalls etwas ganz anderes als das, was gewöhnlich unter diesem
worte verstanden wird. In seinen Futühät al-31alckijja erklärt
Ihn al-cArabi, dass die in S. 48: 2 erwähnte Sündenvergebung
sowie jeglicher tadel, der im Koran an den propheten gerichtet
wird, zwar formell zu ihm gesprochen wird, tatsächlich aber
anderen, vor allem seiner gemeinde gilt.2 Ihn al-’Arabi lehrt
tatsächlich die absolute sündenfreihet des propheten. Einer reihe
von den diesbezüglichen koranstellen hat er eine auslegung
untergelegt, die die völlige unschuld Muhammeds beweisen soll. So
hat die ehe mit Zajnab nur den zweak gehabt, dass der prophet
die prüfung des ungerechten Verdachts erfahren möge und mit
der vollendeten barmherzigkeit gegen jeden, der ihn in verdacht
gehabt hatte, bekleidet werde».3 So hat es die Weisheit Gottes
gewollt, und der prophet hat sich nichts zu schulden kommen
lassen. Auch die übrigen propheten hat Ihn al-cArabl in
derselben weise verteidigt. Die worte (S. 12: 24): »Ihr gelüstete nach
ihm und auch ihm gelüstete nach ihr. Hätte er nicht ein zeichen
von seinem Herrn gesehen, dann . . . . » scheinen andeuten zu
wollen, das Joseph sich wenigstens der sünde der bösen begierde
schuldig gezeigt habe. Der vers hat offenbar Ihn aVArabi
beunruhigt. Einmal traf er, nach eigener erzählung im kap. 367
seiner mekkanischen eröffnungen, auf einer nächtlichen reise in
in der geisterweit mit Joseph zusammen und fragte ihn, wie es
wohl möglich sei, die worte »hammat» und »hamma»in dieser weise
zusammenzustellen; aus sprachlichen rücksichten könnte man ja
schliessen, dass die bedeutung ein und dieselbe sein müsse. Der

1 Ibn al-cArctbi, Tafslr I, 136 f. 2 Jaiväqit II, 16.

3 Ib.

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