- Project Runeberg -  Die person Muhammeds in lehre und glauben seiner gemeinde /
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(1917) [MARC] Author: Tor Andræ
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - IV. Die person des propheten und die Sunna - A. Koran und sunna

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Andra?, Die person Muhainirieds

buch der sunna und ebenso (kann ich mich unterhalten) mit
wem ich will von den früheren und späteren.»1 Selbst in
sü-fischen kreisen, wo man sich von der strikten befolgung der
sunna emanzipiert hatte, meinte man vom Studium der
hadit-mitteilungen doch einen religiösen gewinn ziehen zu müssen,
weil es ja worte des propheten waren. Einmal, berichtet Ibn
al-Hägg, trug ein vorgegebener süfl eine ungesetzliche lehre vor.
Einer der anwesenden hielt ihm vor, dass der hadlt des
propheten dies wiederlege. »Der hadlt des propheten», erwiderte der
süfi, »den braucht man nur um der baraJca willen (’innamä jurädu
li-l-tabarruk); die sejhe aber sind es, denen man nachfolgt.»2

Die tradition im Islam ist nicht wie die logia Jesu eine
wirkliche geistige hinterlassenschaft des stifters der gemeinde;
sie ist nicht einmal unter dem fortwirkenden einfluss der
persönlichkeit Muhammeds entstanden. Den forderungen der
geschichtlichen läge gehorchend hat die gemeinde selbst diesen weg
zur Weiterentwicklung und erhaltung der religiösen prinzipien
geschaffen. Hat man dabei anfangs die zu befolgende sunna auch
nicht formell ausschliesslich an den propheten angeknüpft, so
hat sich doch allmählich der religiöse konservatismus zu dem
vermeintlichen quellpunkt der legitimen religion zurückgesucht.
Noch in den kanonischen traditionswerken ist die aussage
erhalten, dass »wer eine gute sunna im Islam stiftet, dem wird
ein lohn aufgeschrieben, gleich deren aller, die nach ihr
handeln»;3 später würde man hier sagen müssen: wer eine sunna
wiederbelebt; es ist der gesandte, der die sunna gestiftet hat,
alle verpflichtende tradition muss auf seine autorität
zurückgehen. Auf diese weise gewinnt die person des propheten eine
ungleich höhere bedeutung für die gemeinde. Die persönliche
geltung, die der vermittler der Schriftoffenbarung nicht gewinnen
konnte, kommt im weitesten umfange dem mündigen, selbsttätigen
Urheber der sunna zu teil. Der theorie nach hätte er freilich
auch bei der feststellung der sunna nur die von zeit zu zeit
gegebenen befehle weitergeführt; oft hat er in erwartung der
himmlischen direktive recht hilflos dagestanden. Die oben
angeführten beispiele werden aber zur genüge gezeigt haben, dass
das fromme bewusstsein die sunnasatzungen in eine weit innigere
persönliche beziehung zum propheten gesetzt hat, als es aus der

1 Muhadarat al-abrar I, 4. 2 Ibn al-Hagg, Madhai II, 18.
3 Muslim II, 306.

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